Zustimmung der Landeregierung zur faktischen Abschaffung der grundgesetzlichen Schuldenbremse im Bundesrat – Folgen für Nordrhein-Westfalen und Blick in die Zukunft
Am vergangenen Freitag, dem 21. März 2025, stimmte die NRW-Landesregierung im Bundesrat dem zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur faktischen Abschaffung der Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form sowie zur Errichtung eines Sondervermögens zu. Das Gesetz, welches das Grundgesetz ändert, sieht neben Ausnahmen für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendiente sowie Militärhilfen ab einer Höhe von mehr als 1 Prozent des BIP von der Schuldenbremse ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur mit einer Laufzeit von 12 Jahren vor. Aus diesem Sondervermögen sollen 100 Milliarden Euro an die Länder und Kommunen fließen. Außerdem wurde die Möglichkeit für die Gesamtheit der Bundesländer geschaffen, sich strukturell in Höhe von 0,35 Prozent des BIP zu verschulden. Der Beschluss von Bundestag und Bundesrat stellt eine Zäsur im finanzpolitischen Kurs der Bundesrepublik dar, der die Finanzarchitektur Deutschlands grundlegend verändert. Denn anders als von Befürwortern des Schuldenpakets suggeriert, schafft diese Grundgesetzänderung zusätzliche Spielräume für konsumtive Ausgaben im Kernhaushalt.
Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht in dem Schuldenpaket „große Chancen“. „In außergewöhnlichen Zeiten braucht es außergewöhnliche Maßnahmen“, so Ministerpräsident Wüst gegenüber dem WDR. Nathanael Liminski, Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, stimmte dem Gesetzespaket laut eigener Aussagen vom 21. März 2025 „aus voller Überzeugung“ zu. Es handele sich nach Aussagen Liminskis um eine „dringend notwendige Stärkung unserer Bundeswehr und Infrastruktur“.Liminskis Äußerungen verwundern, wenn man bedenkt, dass die Entscheidung zu „voller Zustimmung” immens rasch gereift sein muss. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht.
Darüber hinaus stellte Ministerpräsident Wüst laut aktueller Medienberichte sowie eines eigenen Beitrags auf X vom 18. März 2025 eine Verbindung zwischen dem auf den Weg gebrachten Sondervermögen und der Problematik der kommunalen Altschulden her. Er verweist in diesem Kontext auf die immense Belastung der Kommunen durch die Kosten für Sozialleistungen. Seine Äußerungen lassen vermuten, dass die durch das Schuldenpaket geschaffenen Spielräume zumindest indirekt zur Finanzierung von Altschulden und Sozialleistungen genutzt werden sollen. Dies ist weder Sinn und Zweck des Infrastruktur-Sondervermögens noch ökonomisch betrachtet auch nur ansatzweise sinnvoll.
Erstaunlich ist in Sachen Schuldenbremse nicht nur der rapide Kurswechsel von CDU-Chef Friedrich Merz, auch die CDU scheint sich von ihrem bisherigen Kurs innerhalb der von ihr geführten schwarz-grünen Regierung zu lösen. Noch am 24. Februar 2025 gab sich Ministerpräsident Wüst als Verfechter der bisherigen grundgesetzlichen Regelung zur Begrenzung der Staatsverschuldung. Ministerpräsident Wüst warnte vor einer überhasteten Reform der Schuldenbremse. „Die neue Bundesregierung muss erst mal Prioritäten setzen und den Haushalt auf Einsparpotenziale durchforsten“, gab er gegenüber der Rheinischen Post zu Protokoll. „Dann kann man schauen, was im Rahmen der geltenden Schuldenbremse möglich ist und erst dann über ihre Reform nachdenken“, so der Ministerpräsident. Die Schuldenbremse sorge nach Ansicht von Ministerpräsident Wüst für finanzpolitische Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit.
Die Folgen der geplanten neuen massiven zusätzlichen Verschuldung sind bereits sichtbar: Direkt nach Ankündigung der neuen Schuldenorgie durch Union und SPD sind die Zinsen auf Bundesanleihen spürbar gestiegen. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf den gesamten Euroraum, sondern könnte sich auch negativ auf die Baukonjunktur auswirken, was durch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer unmittelbare Auswirkungen auf den Landeshaushalt hat. Aktuelle Hochrechnungen gehen von zusätzlichen Zinsbelastungen von rund 1,5 Milliarden Euro, allein für den Bundeshaushalt im Jahr 2025 aus.
Darüber hinaus wirft insbesondere die neu geschaffene Möglichkeit der strukturellen Verschuldung auf Länderebene Fragen auf. Inwiefern die Landesregierung diese Spielräume nutzen will, welche Vorhaben sie zukünftig „auf Pump“ finanzieren will und wie die Zins- und Tilgungslast getragen werden soll, ist bislang vollkommen offen. Außerdem muss Ministerpräsident Wüst vor dem Hintergrund seiner Äußerungen zur Verwendung des Sondervermögens für konsumtive Sozialausgaben Stellung beziehen. Anstatt dringend notwendige Strukturreformen auf den Weg zu bringen, trägt die Union damit in Bund und Land linke Wirtschaftspolitik mit, gegen die sie sich noch im Wahlkampf strikt gesperrt hat. Die Forderungen des Ministerpräsidenten nach der Identifizierung von Sparpotenzialen im Bundeshaushalt, die nach bisheriger Auffassung von Ministerpräsident Wüst jeglichen Diskussionen über eine Aufweichung der Schuldenbremse hätten vorangehen müssen, scheinen vergessen. Die Landesregierung hat mit ihrer Zustimmung im Bundesrat dazu beigetragen, dass die Staatsquote in Deutschland auf ein historisch hohes Niveau ansteigen und die Stabilität des Euroraums gefährdet wird. Im Rahmen einer Aktuellen Stunde muss das Parlament die Ursachen und Konsequenzen des plötzlichen Kurswechsels der unionsgeführten Landesregierung erörtern sowie über deren Auswirkungen auf den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen debattieren.