Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses 3

Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1384

zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/900

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – NHHG 2022)

hier:

Kapitel 20 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 359 00
Entnahmen aus allgemeiner Rücklage

 

Ansatz lt. Haushalt 2022 i.V.m. NHHG 2022

von 0 Euro
um 420.000.000 Euro
auf 420.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2021

526.500.000 Euro

 

Begründung:

Ursprünglich waren in den Haushaltsjahren 2021 (527 Mio. Euro) und 2022 (200 Mio. Euro) Zuführungen aus der allgemeinen Rücklage in den Landeshaushalt in einem Gesamtvolumen von rd. 730 Mio. Euro geplant. Aufgrund von Haushaltsverbesserungen in Folge unerwartet robuster Steuereinnahmen wurde im Haushaltsjahr 2021 auf diese Entnahme verzichtet. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2022 sieht nun den Verzicht für das laufende Haushaltsjahr 2022 vor.

Maßgeblich gespeist wurde die allgemeine Rücklage aus Steuergeld vorangegangener Haushaltsjahre. Jetzt in der Krise ist der Zeitpunkt, dieses Geld zum Erhalt der gesellschaftlichen und wirtschaftliche Substanz zielgerichtet zurückzugeben. Die Zuführung i.H.v. 420 Mio. Euro dient der Erhöhung der allgemeinen Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 um 50 Prozent.