KI-Überwachung für Polizeikontrolle - Lürbke (FDP): "Es gilt, die Sicherheit zu erhöhen und zugleich die Grundrechte zu schützen!"

Marc Lürbke, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagt zur KI-Überwachung:

Marc Lürbke

„Ich blicke sowohl mit Hoffnung als auch mit einer gewissen Skepsis auf diese Entwicklung. Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, etwa durch schnellere und präzisere Analysen. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass der Einsatz solcher Technologien stets mit den Grundrechten vereinbar ist und transparent erfolgt. Es ist entscheidend, klare rechtliche Leitplanken zu schaffen, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen der Bevölkerung in den Einsatz von KI zu stärken.

Es gilt, die Sicherheit zu erhöhen und zugleich die Grundrechte zu schützen. Die Debatte über den Einsatz von Gesichtserkennung ist deshalb komplex und kontrovers. Aus bürgerrechtlicher Sicht muss hier besondere Wachsamkeit herrschen, denn flächendeckender Überwachung dürfen nicht Tür und Tor geöffnet werden. Biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum bedroht per se unsere Grundrechte, deshalb müssen wir da rechtlich und politisch ganz genau hinschauen. In der EU sollen für KI jetzt strengere Regeln gelten. Das weltweit erste Gesetz für Künstliche Intelligenz tritt am Donnerstag in Kraft. Damit ist ein Rahmen gesetzt.

Innenminister Herbert Reul muss dafür Sorge tragen, dass bei der Polizei NRW keine verbotenen KI-Systeme zum Einsatz kommen. Wir brauchen ein engmaschiges Prüf- und Risikomanagementsystem, damit die Freiheit unserer Bürger geschützt ist. Ich erwarte zugleich, dass wir in den kommenden Jahren smarte Pilotprojekte sehen werden, die eine ausgewogene Lösung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der Grundrechte bieten.“

Medienbericht