Lange Wartezeiten beim Rechtsreferendariat – NRW-Justiz verliert unter Schwarz-Grün an Attraktivität für Nachwuchs
Junge Juristinnen und Juristen müssen in Nordrhein-Westfalen inzwischen regelmäßig über ein halbes Jahr warten, bevor sie ihr Referendariat beginnen können. Teils können die Wartezeiten auch über zwei Jahre betragen, zudem ist ein weiterer Anstieg absehbar. Das zeigt die Antwort von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion. Die negativen Folgen für angehende Juristinnen und Juristen und die NRW-Justiz insgesamt durch die 2024 von Schwarz-Grün beschlossene Kürzung der Referendariats-Plätze werden dadurch deutlich belegt.
Dr.Werner Pfeil
Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte dazu den Zeitungen der Funke Mediengruppe:
„Limbachs Kahlschlag bei den Referendariats-Plätzen bleibt nicht ohne Folgen: Mindestens ein halbes Jahr Wartezeit müssen junge Juristinnen und Juristen nach dem ersten Examen aufbringen, bis sie in ihre praktische Ausbildung starten können. Damit hat Schwarz-Grün die Wartezeit erhöht und gleichzeitig den Personalmangel in der Justiz heute und für die Zukunft zusätzlich verschärft. Mit diesen Wartezeiten wird die NRW-Justiz für talentierte Nachwuchsjuristen noch unattraktiver. Zudem fehlt schon heute die Arbeitskraft der Referendarinnen und Referendare, die etwa durch die Sitzungsvertretung etwas Entlastung für unsere maßlos überlasteten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen. Diese Lose-Lose-Situation geht also auch auf Kosten der Verbrechens-Bekämpfung in Nordrhein-Westfalen!
Minister Limbach muss jetzt endlich alles unternehmen, um die Lücke zwischen der Bewerberzahl und den verfügbaren Referendariats-Plätzen zu schließen. Die geplante leichte Erhöhung der Stellen im Haushalt 2026 reicht längst nicht aus. Hier muss viel mehr passieren – auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der in den nächsten Jahren den Personalmangel in der Justiz noch verschärfen wird. Andere große Flächenländer wie Bayern und Baden-Württemberg kommen im Regelfall ohne Wartezeit aus – das sollte auch der Anspruch von Nordrhein-Westfalen sein! Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch durch den Respekt, den er der Ausbildung derjenigen entgegenbringt, die ihn in Zukunft tragen werden.“