NRW-Kohleausstieg 2030: Gutachten bestätigt Rechtsverstoß

Die schwarz-grüne Landesregierung hat gemeinsam mit dem Energieversorger RWE einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleförderung bis 2030 vereinbart. Dieser Deal wurde offenbar im Geheimen in den Ministerien abgeschlossen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen wurde hierüber völlig unzureichend informiert. Ein Rechtsgutachten des Landtags belegt jetzt, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

Illustration Gutachten zum vorgezogenen Kohleausstieg

Die Landesregierung aus CDU und Grünen beschränkte sich am 4. Oktober 2022 auf eine Pressekonferenz vor Medienvertretern, bei der sie die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Vereinbarung in Kenntnis setzte. Eine Information des Landtags wäre umgehend erforderlich gewesen. Bis heute weigert sich die Landesregierung, dem Landtag mitzuteilen, wie diese Vereinbarung zum vorzeitigen Kohleausstieg entstanden ist und wer seitens RWE und der Regierung hieran mitgewirkt hat. Die FDP-Landtagsfraktion NRW hat konkrete Fragen über Entstehung und Hintergründe des Braunkohle-Deals an die Landesregierung in Form mehrerer Kleiner Anfragen herangetragen.

Hierzu sagte Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, der Rheinischen Post am 30.05.2023:

„Was hat Mona Neubaur zu verheimlichen? Die grüne Ministerin beantwortet die offenen Fragen bis heute nicht, oder ergeht sich in Ausflüchten. Sie macht den vermeintlichen Riesendeal mit RWE, kann aber nicht einmal genau beziffern, wieviel CO2 durch den vorgezogenen Kohleausstieg eigentlich eingespart wird. Offenbar sollten Parlament und Öffentlichkeit bewusst im Unklaren gelassen und vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Das ist nicht zuletzt respektlos gegenüber den Betroffenen in den Regionen.

Auch der Parlamentarische Gutachterdienst des Landtags NRW kommt zu dem Schluss, dass die Landesregierung das Parlament hätte informieren müssen und dies nicht getan hat. Mit diesem grünen Hinterzimmer-Deal hat die Landesregierung von Hendrik Wüst das dem Landtag zustehende Auskunftsrecht verletzt und die Verfassung gebrochen. Das Thema hätte transparent im Landtag und in den zuständigen Ausschüssen beraten werden müssen.

Ministerpräsident Wüst kann oder möchte sein Kabinett ganz offensichtlich nicht führen. Die FDP-Landtagsfraktion wird diesen Vorgang nicht stillschweigend hinnehmen. Bei dem vorzeitigen Kohleausstieg geht es um richtungsweisende Entscheidungen für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen. Es ist zutiefst fragwürdig, dass die Landesregierung ein solches Verfahren allein im grünen Kämmerlein mit einem Energieversorger absolviert hat. Während ihrer Oppositionszeit wollten die Grünen noch alle Beteiligten dazu zwingen, im Gesetzgebungsprozess maximale Transparenz herzustellen. Diese Haltung hat sich in Luft aufgelöst.

Wir werden weiter dafür streiten, dass die parlamentarischen Prozesse von dieser schwarz-grünen Landesregierung eingehalten werden. Selten sind die Informationsrechte des Parlaments so sehr mit Füßen getreten worden. Die Missachtung der demokratischen Spielregeln erodiert das Vertrauen in diese Regierung.“