Parlamentarischer Untersuchungsausschuss I (Kindesmissbrauch)

Sitzung am 26. August 2022

Am 26. August 2022 hat der PUA Kindesmissbrauch seine Arbeit aufgenommen. Vier Sachverständige aus den Bereichen Rechtsmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hochschule mit Schwerpunkt Kinderschutz und Diagnostik sowie Forschung und Transfer in Kindheit und Familie haben Fragen zum Thema Kinderschutz und Gesundheitswesen umfangreich beantwortet.

Sitzung am 23. September 2022

Zwei weitere Sachverständige wurden am 23. September 2022 angehört. Diesmal ging es um die Themenschwerpunkte Polizeiarbeit und Opferschutz. Beide Sachverständigenanhörungen dienten als Vorbereitung und Einstieg in die Themen, die der PUA in den kommenden Monaten bearbeiten wird. Deutlich wurde, dass Kinder und Jugendliche nach Missbrauchserfahrungen frühzeitig therapeutische Hilfe benötigen, damit sie das Erlebte verarbeiten können und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Die FDP-Landtagsfraktion in NRW setzt sich daher für einen Ausbau der Therapieplätze in NRW ein.

Am 25. Oktober 2022 war das Team der Außenstelle Eller des Jugendamts Düsseldorf zu Gast im Landtag. Es fand ein reger Austausch hinsichtlich der Erkenntnisse des PUAs Kindesmissbrauch statt und was in der Praxis getan werden kann, um Kinder besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Gesprächen mit Akteuren im Kinderschutz sind hilfreich und sinnvoll, da wichtige Erkenntnisse weitergegeben werden können, ohne dass ausgiebige Berichte gelesen werden müssen. Gerne stehen wir auch anderen Akteuren im Kinderschutz zukünftig für einen Austausch zur Verfügung. 

Sitzung am 14. November 2022

In der dritten Ausschusssitzung wurden zwei Polizeibeamte als Zeugen vernommen, denn das Thema der heutigen Sitzung war die Aufarbeitung der polizeilichen Arbeit der Kreispolizeibehörde Lippe. Deren Überforderung bei der Aufklärung des Fall Lügdes führte letztlich zu einer Übernahme der Ermittlungen durch die „BAO Eichwald“ beim Polizeipräsidium Bielefeld führten.

Im Fokus der Zeugenvernehmung standen insbesondere die besonderen Qualifikation der Polizeibeamten, die die Vernehmung der Opferkinder durchführten und der verschwundene Asservatenkoffer, dessen Verbleib bis heute nicht geklärt ist. Bestätigt wurde durch die beiden Zeugen, dass die Vernehmung der Opferkinder bei der KPB Lippe nicht den Erlassanforderungen entsprach, weil es den Polizeibeamten an den notwendigen Schulungen mangelte. Eine erneute Vernehmung von 13 Opferkindern, die grundsätzlich zu vermeiden ist, durch die „BAO Eichwald“ wurde daher zwingend erforderlich. Viele Fragen des Ausschusses blieben leider unbeantwortet, weil die Zeugen sich nicht mehr erinnern konnten.

Sitzung am 15. November 2022

Gleich am nächsten Tag ging es weiter mit der Vernehmung von drei Zeugen aus dem Bereich der Polizei. Auch in dieser Ausschusssitzung stand die kritikwürdige Ermittlungsarbeit der Kreispolizeibehörde Lippe auf der Tagesordnung. Der erste Zeuge gab an trotz fehlender Erfahrung in der Ermittlungsarbeit in die sog. „EK Camping“ bei der KPB Lippe berufen worden zu sein. Zudem habe er Vernehmungen von Opferkindern durchgeführt, ohne dafür qualifiziert gewesen zu sein. Der Zeuge bestätigte also die Zeugenaussagen vom Vortag.

Der zweite Zeuge ist ein Beschäftigter der niedersächsischen Polizeidienststelle Hameln-Pyrmont. Bedauerlicherweise konnte er wenig zum Thema beitragen. Hingegen der letzte Zeuge war ein ausgesprochener Fachmann auf dem Gebiet der sexuellen Gewalt gegen Kinder und trug mit seinen Aussagen erheblich zur Aufklärung bei. Sehr eloquent und anschaulich schilderte der Zeuge, wie eine fachgerechte Vernehmung von Opferkindern durchzuführen sei. Er lieferte damit wichtige Erkenntnisse für die weitere Aufklärungsarbeit des PUA.

Für die FDP-Fraktion war bei der Befragung der fünf Zeugen entscheidend, die Versäumnisse bei den polizeilichen Ermittlungen zu erforschen, die Aufschluss über  fehlerhafte Strukturen in der Polizeiarbeit geben können. Das ist aus unserer Sicht im Rahmen der Vernehmungen gelungen.

Sitzung am 13. Dezember 2022

In der Sitzung vom 13. Dezember 2022 wurden zwei Mitarbeiter in Diensten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vernommen. Das Bekanntwerden des Missbrauchskomplexes Lügde liegt nun bereits vier Jahre zurück und bisher ist nur eines der rund 30 der geschädigten Kinder in NRW entschädigt worden. Dieser Zustand ist für Außenstehende wenig nachvollziehbar, da Kinder und ihre Familien, die dieses Leid erlebt haben, endlich mit dem Vergangenen abschließen wollen und nicht weiterhin mit diesem Thema konfrontiert werden sollten. Der Untersuchungsausschuss will nun prüfen, was die Bewilligung der Hilfen nach dem Opferentschädigungsgesetz so schwierig macht und was man zukünftig für Betroffene der Missbrauchsfälle verbessern kann.

Sitzung am 16. Dezember 2022

Im Rahmen der Sitzung vom 16. Dezember 2022 wurde die ehemalige Abteilungsleiterin der Polizei Lippe, Frau Margit Picker, befragt. Sie hat diese Funktion im Februar 2019 nach Bekanntwerden der Missstände in der KPB Lippe übernommen. Wenn auch viele Punkte auf dem Papier verändert wurden, berichtete sie aber auch von Widerständen einiger Mitarbeiter einen Veränderungsprozess voranzutreiben. Dem Ausschuss konnte nicht wirklich vermittelt werden, welche Veränderungen es bis dato gegeben hat. Dies gilt es nun in weiteren Zeugenvernehmungen zu klären.

Sitzung am 19. Dezember 2022

Am 19. Dezember 2022 setzte der Untersuchungsausschuss seine Zeugenvernehmungen fort. Im Verlauf der Sitzung bereicherte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Kerstin Claus, die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses. Mit einem breiten Fachwissen beantwortete sie die ihr gestellten Fragen. Claus sprach sich für flächendeckende Schutzkonzepte in Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche sind, aus. Ebenso müsse Fachpersonal qualifiziert und die Gesellschaft nach wie vor für das Thema sexueller Missbrauch sensibilisiert werden.

Sitzung am 10. Februar 2023

In der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am Freitag, 10. Februar 2023, wurde Kriminalhauptkommissarin Ballmann vernommen, die für das Polizeipräsidium Bielefeld den Bereich Opferschutz in der „Besonderen Aufbauorganisation Eichwald“ (BAO Eichwald) geleitet hat. In den Gesprächen mit betroffenen Familien riet sie diesen, dass die Kinder keine Therapie beginnen sollten, ehe das Gerichtsverfahren gegen die Beschuldigten im Missbrauchsfall Lügde nicht abgeschlossen sei. Die Kriminalhauptkommissarin vertrat in der Sitzung die Auffassung, eine Therapie könnte Einfluss auf die Aussagen der Kinder haben bzw. nehmen. In Einzelfällen könnte eine Stabilisierung der betroffenen Kinder stattfinden. Für uns Freie Demokraten ist klar: Für diese Sichtweise gibt es weder eine rechtliche noch eine empirische Grundlage. Diese Haltung haben wir in der Sitzung auch klar zum Ausdruck gebracht. Die Sorgeberechtigten allein entscheiden über den Beginn einer Therapie und niemand sonst. Hauptkommissarin Ballmann zeigte sich in ihrer Entgegnung allerdings uneinsichtig und bekräftigte ihre Haltung. Sie würde wieder erneut so vorgehen, wie sie es getan hat, gab sie zu Protokoll.

Sitzung am 28. Februar 2023

Der Untersuchungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. April 2023 Kriminalhauptkommissar Wittwer und Kriminalhauptkommissar Freier angehört, beide Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Bielefeld. In seiner Vernehmung gab Herr Wittwer an, dass er den sexuellen Missbrauch an den Kindern nicht ermittelt hat, sondern ob es strafrechtlich vorwerfbares Verhalten von Amtsträgern, also Polizeibeamten und Mitarbeitern der Jugendämtern, gibt. Im Rahmen der Ermittlungen der BAO Eichwald hat er Zeuginnen und Zeugen aus den Bereichen des Kinderschutzbundes, der Polizeiwache Blomberg sowie der Kreispolizeibehörde Lippe befragt hat. Fehlhandlungen der Polizei und der Jugendämter zeigten sich deutlich, jedoch waren diese nicht strafrechtlich relevant. In der Anhörung hat die Sprecherin der FDP-Fraktion Yvonne Gebauer nach dem Verbleib der Excel-Tabelle mit vermeintlichen Sexualstraftätern gefragt, die über viele Jahre in der Kreispolizeibehörde Lippe geführt wurde. Dem Ausschuss lag diese Tabelle zu keinem Zeitpunkt vor. In einem Vermerk der EK Rad wird diese Tabelle aber erwähnt. Der Verbleib ist nach wie vor unklar.

Der zweite Zeuge, Kriminalhauptkommissar Freier,  war Aktenführer. Er hat sich in der BAO Eichwald um die reinen Ermittlungsakten im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen gekümmert. Unter anderem wurde er zu etwaigen Ermittlungsverfahren angehört, die gegen weitere mögliche Täter eingeleitet wurden. Bei Abrissarbeiten des Wohnwagens eines der Haupttäter wurden noch weitere Datenträger gefunden, die von den Ermittlern der BAO Eichwald übersehen wurden, obwohl sogar eigens ein Datenspürhund für die Durchsuchung angefordert wurde. Der Abrissunternehmer brachte dies in die Medien, obwohl sich auf den Datenträgern keine inkriminierten Inhalte befanden.

Sitzung am 06. März 2023

In der 14. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 06. März 2023 wurden vier Zeugen vernommen. Zunächst wurden Frau Hagemann und Frau Schweppe angehört. Beide sind als Regierungsbeschäftigte im Polizeipräsidium Bielefeld tätig und haben in der BAO Eichwald auf Tonband aufgezeichnete Vernehmungen der Kinder verschriftlicht.  Sie konnten dem Ausschuss Angaben zu der Bearbeitungen der Aussagen der Kinder machen. Dann wurde der Kriminalhauptkommissar Landwehr von der Kreispolizeibehörde Unna zu dem Themenkomplex „Ernst Gruber“ befragt. Es zeigte sich, dass die Vernehmung des Minderjährigen mit dem Pseudonym „Ernst Gruber“, der sowohl  Beschuldigter als auch Opfer war, nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach der Beendigung der ersten Vernehmung kam es zu einer weiteren. Der Vater des Minderjährigen wurde darüber nicht informiert. Dieser hatte das Polizeigebäude zwischenzeitlich verlassen, da er zur Arbeit musste. Eine erneute Belehrung hat ebenfalls nicht stattgefunden.

Zum Schluss wurde Kriminalhauptkommissarin Gameh befragt, die im Rahmen der Ermittlungen der BAO Eichwald ein Opferkind vernommen hat, welches in der Vernehmung sagte, dass „Papa“ auch was gemacht hat. Aufgrund der geltenden Rechtslage dürfen Kinder ohne Zustimmung der Eltern nicht zu Taten befragt werden, die möglicherweise durch Eltern begangen wurden. Im Zweifelsfall muss eine Ergänzungspflegschaft bestellt werden, damit eine Aussage gegen die Eltern stattfinden kann. Dies nimmt jedoch einige Zeit in Anspruch und es ist schade, dass Kinder nicht sprechen können, wenn sie sich dann öffnen und einem Erwachsenen anvertrauen möchten.

Sitzung am 17. März 2023

In der 15. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 17. März 2023 wurde der Zeuge Ingo Wünsch vernommen, der heutige Leiter des Landeskriminalamts NRW.  Im Fall Lügde war er als Sonderermittler eingesetzt und war damit betraut, den Verlust der Asservate (CDs und DVDs) die von einem Polizeianwärter in der Kreispolizeibehörde Lippe ausgewertet wurden, zu prüfen und zu klären, was jedoch nicht gelang. Die Sichtung der Asservate in Lippe war in der Art und Weise der Durchführung defizitär und ebenfalls die Aufbewahrung. Die Asservate wurden nicht vorschriftsmäßig in den Asservatenraum zurückgebracht und verblieben in einem Raum, der für viele Mitarbeiter und auch für externe Handwerker, die mit Arbeiten beauftragt waren, frei zugänglich war. Nach wie vor ist der Verbleib der Asservate unklar. Wie überhaupt Beweismaterial aus dem polizeilichen Gewahrsam spurlos verschwunden ist, kann bis heute nicht geklärt werden. In der Sitzung räumte Herr Wünsch schwere Polizei- und Behördenfehler bei den Ermittlungen und dem Umgang mit Asservaten in der KPB Lippe ein.

Sitzung am 20. März 2023

Am Montag, den 20. März 2023 wurde die Ausschusssitzung mit zwei Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Kriminaloberkommissarin Felux und Kriminalhauptkommissarin Knoop wurden angehört und befragt. Beide wurden von anderen Polizeidienststellen in NRW entliehen, um die BAO Eichwald zu unterstützen. Da  Beide über die notwendige Weiterbildung verfügten, waren sie mit der Vernehmung der Kinder befasst. Sie berichteten über die Abläufe. Es wurden Teams gebildet, in denen einer die Kinder befragte und der andere der Anhörung in einem Nebenraum zuhörte. Der Zuhörer konnte, nach Rücksprache mit der befragenden Person, noch weitere Fragen anbringen, die im Verlauf der Anhörung entstanden sind. So konnte sichergestellt werden, dass alle relevanten Punkte geklärt wurden und Kinder somit nicht noch einmal befragt werden mussten.

Sitzung am 17. April 2023

In einer Sitzung am 17. April 2023 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Zeugenvernehmungen fortgesetzt und weitere Beweisbeschlüsse gefasst. Zunächst wurde der Zeuge KHK Gaigalat vernommen. Dieser hatte die Anhörung des Beschuldigten „Ernst Gruber“ durchgeführt, der Beschuldigter und Opfer zugleich gewesen ist. Wie bereits in der Vernehmung seines Kollegen KHK Landwehr deutlich wurde, verlief die Vernehmung nicht ordnungsgemäß und Herr Gaigalat räumte Fehler ein. Leider hat die Vernehmung von „Ernst Gruber“ dazu geführt, dass er drei Monate in Untersuchungshaft verbracht hat. Es wurde vollkommen außer Acht gelassen, dass Ernst ebenfalls ein Opfer gewesen ist und er als solches auch hätte betrachtet werden müssen. Ernst war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt.

Ein weiterer Zeuge war Kriminaldirektor Pikko. Zum damaligen Zeitpunkt war er IT-Projektleiter des Projektes TKÜ-N- Video SE, HiPoS. Er hat die BAO Eichwald durch die Bereitstellung einer Auswerteplattform für digitale Beweismittel/ Videodaten unterstützt. Diese Auswerteplattform befand sich noch in der Entwicklungsphase, konnte aber aufgrund der Dringlichkeit am 07. Februar 2019 übergeben werden und konnte somit  erfolgreich zum Einsatz kommen. Herr Picko sagte, dass der Einsatz ohne den Missbrauchskomplex Lügde sonst noch circa zwei Jahre gedauert hätte.

Sitzung am 8. Mai 2023

Am 08. Mai 2023 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss den Kriminaldirektor Norbert Pöggeler angehört und befragt. Im Untersuchungszeitraum war er Leiter des Dezernats 22 im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW). Zu seinem Aufgabenbereich gehörte u.a. Fortbildungsangebote im Kampf gegen Kinderpornografie. In der Anhörung haben die Ausschussmitglieder einen umfangreichen Fragenkatalog zur Aufgabenwahrnehmung der Kreispolizeibehörden zum strukturellen Umgang mit der Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Bereich der Vernehmung von Opfern von sexueller Gewalt und zu den erforderlichen Voraussetzungen für eine erlasskonforme Vernehmung von Kindern gestellt. Pöggeler offenbarte, dass die Bekämpfung der sexuellen Missbrauchs und Kinderpornografie eine langfristige Aufgabe der Polizei sein wird. Nach dem Missbrauchskomplex Lügde haben sich die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörden geändert. Dabei ist künftig zu gewährleisten, dass Ermittlungskräfte entsprechende Schulungsmaßnahmen erhalten, um die Anhörungen von Kindern und Jugendlichen altersentsprechend  durchführen zu können. Die Ausbildungskapazitäten in den besonderen Bereichen Kinderpornografie und Sexualdelikte wurden massiv ausgebaut und Fortbildungsveranstaltungen bzw. Workshops wurden nach Priorität angepasst. Dennoch richtet sich die Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an den Bedarfsmeldung der Kreispolizeibehörden.

Der zweite Zeuge war die Ministerialrätin Fahrwinkel-Iste. Sie war die Leiterin des Referats 404 im Innenministerium NRW,  welches für die Aus- und Fortbildung der Polizei verantwortlich war. Bedauerlicherweise konnte sie wenig zum Thema beitragen. Viele Fragen wurden nicht vollständig beantwortet. Sie gab an, dass das Innenministerium für die Finanzierung der Fortbildung für Polizeibeamte zuständig ist. Für die Aus- und Fortbildung innerhalb der  Polizei ist das LAFP NRW verantwortlich. Vorgesetzte in den Polizeibehörden müssen demnach den Fortbildungsbedarf der Mitarbeiter feststellen und diesen dann anmelden.