Pfeil (FDP): OVG-Untersuchungsausschuss endet ohne einheitliches Votum – Aufklärung darf nicht im Polit-Thriller steckenbleiben

Mit der Mehrheit von CDU und Grünen wurde im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum OVG-Besetzungsverfahren der Abschlussbericht verabschiedet. Statt die massiven Verfahrensfehler offenzulegen, versucht Schwarz-Grün das Fehlverhalten von Justizminister Dr. Benjamin Limbach und diversen weiteren Akteuren zu verschleiern. Die FDP-Landtagsfraktion NRW kündigt ein Sondervotum an, das die wahren Hintergründe des Besetzungsskandals offenlegen wird.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Was sich über vier Jahre in der nordrhein-westfälischen Justiz abspielte, könnte Stoff für ein Drehbuch werden: es wirkt wie ein Thriller, ist aber ein reales Lehrstück über politische Einflussnahme. Der Abschlussbericht von CDU und Grünen lässt vieles im Unklaren und beschönigt Vorgänge, die aufgedeckt wurden und auch klar benannt werden müssten: Was war etwa mit dem Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der angeblich aus eigenem Antrieb auf Bewerber zuging – obwohl er kurz zuvor in einem Interview erklärte, es sei der Wunsch der Grünen gewesen, dass eine Frau den Gerichtspräsidenten-Posten erhalte? Was war mit den zahlreichen Gesprächen, die aus der Staatskanzlei geführt wurden und das Verfahren zum politischen Basar verkommen ließen? Warum bewarb sich Frau Jestaedt erst nach einem gemeinsamen Abendessen mit Justizminister Limbach und warf später einzelnen Abgeordneten in einer denkwürdigen Ausschussitzung ein angebliches Fehlverhalten vor?

Die Aufklärungsarbeit von FDP und SPD hat Wirkung gezeigt. Der Justizminister sah sich bereits gezwungen, Änderungen am Besetzungsverfahren vorzuschlagen und prüfen zu lassen. Bis zum 27. November werden wir nun in einem Sondervotum die ungeschönten Zeugenaussagen und die tatsächlichen Abläufe offenlegen. Wir werden klar benennen, wo politische Absprachen, unzulässige Einflussnahmen und massive Verfahrensfehler das verfassungsrechtlich garantierte Gebot der Bestenauslese verletzt haben. Es ist der Stoff, aus dem Politthriller geschrieben sind – nur sollten solche Vorgänge in Nordrhein-Westfalen nie wieder Realität werden.“