Pfeil (FDP): Schwarz-grünes Verfassungsschutzgesetz ist Frontalangriff auf die Freiheitsrechte

Der Innenausschuss des Landtags hat am heutigen Donnerstag die Sachverständigenanhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein neues NRW-Verfassungsschutzgesetz ausgewertet. Die FDP-Landtagsfraktion NRW lehnt den Entwurf nach der deutlichen Expertenkritik entschieden ab und pocht auf ein Verfassungsschutzgesetz, das Freiheit und Sicherheit hinreichend in Einklang bringt.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, erklärt:
„Dass das Verfassungsschutzgesetz ein Update braucht, ist unstrittig: Verfassungsgerichtliche Vorgaben müssen umgesetzt und der Schutz unserer Demokratie an aktuelle Bedrohungen angepasst werden. Nordrhein-Westfalen braucht eine bürgerrechtskonforme, neue Sicherheitsarchitektur. Mehr Befugnisse bedeuten aber nicht automatisch mehr Sicherheit. Dieses schwarz-grüne Verfassungsschutzgesetz schießt weit über das Ziel hinaus und weist handwerkliche Schwächen auf. Schon in der Sachverständigenanhörung haben Experten teils fassungslos reagiert. Wir Freie Demokraten sind nicht bereit, die Grundrechte der Menschen in Nordrhein-Westfalen für einen vermeintlich sichereren Überwachungsstaat zu opfern.

Das schwarz-grüne Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Freiheitsrechte. Es liest sich wie ein nachrichtendienstlicher Wunschzettel: Zugriff auf private und öffentliche Kameras im Gefahrenvorfeld, automatisierte Datenanalyse mit Massendatenerhebung und Profilbildung, Wohnraumüberwachung, Quellen-TKÜ – und das ohne Schutz von legitimer Staatskritik und Opposition, des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder von Berufsgeheimnisträgern. Auch das Kontrollkonstrukt ist mangelhaft. Damit gefährdet dieses Gesetz genau das, was es eigentlich schützen soll: unsere freiheitliche und offene Gesellschaft. Die Landesregierung muss das Gesetz zurück in die Montagehalle schicken und einen neuen Entwurf vorlegen, der Freiheitsrechte und Sicherheit vereint.“