Pfeil (FDP): „Skandalöses Besetzungsverfahren“ – Kritik an Innenministerium und Präsidialrat wächst
Schwere Versäumnisse im Besetzungsverfahren eines Spitzenpostens in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ziehen scharfe Kritik nach sich. Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, macht deutlich: „Rechtsstaatliche Standards wurden auf sträfliche Weise missachtet!“ Insbesondere die mangelnde Prüfung durch den Präsidialrat sowie die intransparente Vorgehensweise des Innenministeriums werfen kritische Fragen auf.
Der Präsidialrat äußerte zwar „erhebliches Befremden“ über die Besonderheit des Verfahrens, stimmte dennoch zu. Auf Nachfrage bestätigte die Vorsitzende, Frau Beusch, dass keine Prüfung der fehlerfreien Anwendung der Beurteilungsrichtlinien des Innenministeriums vorgenommen wurde. Auch die Objektivität der Beurteilungen oder die Einbindung des Vorgängers von Frau Lesmeister, der neu ernannten Spitzenkraft, blieb ungeprüft – trotz vorliegender Beurteilungen.
Innenminister verweist auf Unzuständigkeit – Verfahren „sui generis“ ohne klare Vorgaben
Innenminister Herbert Reul (CDU) distanzierte sich bei seiner Befragung von dem Verfahren. Die Gestaltung habe vollständig in den Händen von Staatssekretärin Lesmeister gelegen. In einem als „sui generis“ bezeichneten Verfahren, das weder Beurteilungskonferenzen noch die üblichen objektiven Kriterien vorsah, gab es keine klare Führung oder Kontrolle durch das Ministerium. Reul räumte ein, dass er nicht wisse, wie objektive Standards eingehalten wurden – er gehe davon aus, die Beurteilungsrichtlinie werde aber überprüft. „Es ist völlig inakzeptabel, dass in einem Ministerium voller Juristen ein solch unübersichtliches Verfahren toleriert wird“, kritisiert Pfeil. „Die Kombination aus Intransparenz und fehlender Kontrolle zerstört das Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit.“
Präsidialrat: Kritik mit Zustimmung
Die Entscheidung des Präsidialrats wirft weitere Fragen auf: Zwar äußerte das Gremium deutliche Bedenken, versäumte jedoch jede ernsthafte Prüfung der Vorgaben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Präsidialrat, der die Beurteilungsrichtlinien angefordert hatte, diese nicht geprüft hat“, so Pfeil. Weder die Objektivität der Beurteilungen noch die Frage, ob der Vorgänger von Frau Lesmeister in den Prozess hätte einbezogen werden müssen, wurde thematisiert. Pfeil mahnt: „Solche Verfahren dürfen in einem Rechtsstaat nicht stattfinden. Transparenz, Sorgfalt und Objektivität sind die Grundpfeiler rechtsstaatlicher Verfahren – hier wurden sie fahrlässig ignoriert.“
Das Innenministerium hat mittlerweile angekündigt, die Beurteilungsrichtlinien zu überarbeiten. Ob dies ausreicht, um das Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wiederherzustellen, bleibt abzuwarten.