Pfeil (FDP): Tödlicher Verkehrsunfall manifestiert Bedenken zum Umgang mit dem Offenen Vollzug

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Krefeld am 25. Dezember 2025 deckte eine Berichtsanfrage der FDP-Landtagsfraktion NRW nun auf, dass dieser von einem Häftling aus dem Offenen Vollzug bei seinem ersten Erprobungsausgang verursacht wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Leider manifestiert der Fall in Krefeld erneut unsere Bedenken in Hinblick auf den lockeren Umgang mit dem Offenen Vollzug in Nordrhein-Westfalen. Bedenklich ist auch, wie mit diesem Fall politisch umgegangen wird. Durch die Mitteilung von Justizminister Limbach im Dezember, der Häftling sei in den Unfall lediglich ‚verwickelt‘ gewesen, sollten offenbar der tatsächliche Tathergang und die Verantwortung der JVA Moers-Kappellen verschleiert werden. Nur durch unser Nachhaken wurde der wahre Hergang bekannt: Der Gefangene hat den Unfall nicht nur als Fahrer des PKW verursacht, sondern ihn anscheinend sogar aufgrund überhöhter Geschwindigkeit durch das Fahren eines sogenannten Rennens gegen sich selbst zumindest fahrlässig provoziert.

Der Fall wirft massive Fragen auf: Wieso führte der Gefangene bei seinem ersten Erprobungsausgang überhaupt ein Kraftfahrzeug? Wie ist dieser Ausgang durch die JVA vorbereitet worden? Wieso erfolgte der erste Ausgang unbegleitet? Bestanden hierfür keinerlei Auflagen? In der Sitzung des Rechtsausschusses wurde auf Nachfrage von Seiten des Justizministeriums mitgeteilt, dass es offenbar normal ist, dass ein Gefangener bei seinem ersten Erprobungsausgang im Offenen Vollzug unbegleitet ist und auch ein Kraftfahrzug führen darf. Der Gefangene befindet sich nunmehr wieder im geschlossenen Vollzug.

Insgesamt wirft der Krefelder Fall erneut ein Schlaglicht auf die möglicherweise viel zu lockere Anwendung des Offenen Vollzugs in Nordrhein-Westfalen.“