Pfeil (FDP): Verfassungswidrigkeit droht – NRW-Verfassungsschutzgesetz massiv überarbeiten

Zum Entwurf der schwarz-grünen Landesregierung für ein neues NRW-Verfassungsschutzgesetz haben Innen- und Rechtsausschuss des Landtags am heutigen Donnerstag eine gemeinsame Sachverständigenanhörung durchgeführt. Bei den Sachverständigen stieß der vorgelegte Entwurf auf Ablehnung.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

So wurde vor „beispiellosen Regelungen“ und der „Möglichkeit zur Schaffung eines totalen Überwachungsstaates“ gewarnt, es war von einer Überregulierung bei den Mitteln und einer gleichzeitig fehlenden Definition der Aufgaben des Verfassungsschutzes die Rede. Auch das vorgeschlagene Stufenkonzept zur Beobachtungsbedürftigkeit wurde als „völlig unbrauchbar“ verworfen, da es kaum anwendbar sei und letztlich jedes gewünschte Ergebnis rechtfertigen könne.

Dazu erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Wir brauchen einen starken, modernen und handlungsfähigen Verfassungsschutz. Angesichts hybrider Bedrohungen, digitaler Kommunikationswege und internationaler Verflechtungen ist eine Reform des geltenden NRW-Verfassungsschutzgesetzes dringend geboten. Doch spätestens nach der heutigen Anhörung ist klar: Auf die Landesregierung kommt viel Arbeit zu, um ein verfassungsgemäßes Gesetz herzustellen.

In der aktuellen Fassung halten wir Freie Demokraten den Gesetzentwurf nicht für verfassungsgemäß. Dieses Gesetz muss massiv überarbeitet werden. Dem Gesetzesvorbehalt muss durch klare, transparente Regelungen Rechnung getragen werden. Es muss eindeutig nachvollziehbar sein, welche Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutz hat. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit dürfen nicht durch ein Übermaß an Befugnissen oder schwammige Formulierungen gefährdet werden. Die schwarz-grüne Landesregierung muss einen neuen, verfassungsgemäßen Entwurf vorlegen, der die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen gewährleistet, ohne die Grundrechte auszuhöhlen.“