Position Kompakt: Für mehr Fairness bei der Grundsteuerreform
Auf einen Blick
- Sorgen vor Mehrbelastungen ernst nehmen
- Bürokratie abbauen
- Benachteiligung von Wohnimmobilien verhindern
- Musterverfahren führen und für alle anwenden
- Rechtssicherheit und Planungssicherheit gewährleisten
Egal ob Eigentümer oder Mieter, die Grundsteuerreform betrifft jeden. An der Verfassungsmäßigkeit des „Scholz-Modells“, welches CDU und Grüne in NRW zur Berechnung der Grundsteuer benutzen, bestehen weiterhin erhebliche Zweifel. Es sorgt für bürokratischen Aufwand und verteuert das Wohnen weiter. Bislang sind in unserem Bundesland zurecht mehr als 1,5 Millionen Einsprüche gegen die entsprechenden Bescheide erhoben worden. Bereits im Sommer 2023 haben wir uns für Musterverfahren starkgemacht, was strikt von der Landesregierung abgelehnt wurde. Nun gibt es einen Kurswechsel: CDU und Grüne haben erkennen müssen, dass die Justiz ohne Musterverfahren unter der Klagewelle zusammenbricht. Außerdem hat die Landesregierung die Option des Hebesatz-Splittings eingeführt, mit dem die Belastungsverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken vermeintlich ausgeglichen werden soll. Unsere Forderungen im Überblick.
Sorgen von Steuerzahlern und Kommunen ernst nehmen
Um die Grundsteuerreform ohne Einnahmeausfall umzusetzen, sind viele Kommunen gezwungen, ihre Hebesätze nach oben anzupassen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer werden dringend für Schulen, Kinderbetreuung, ÖPNV und sonstige kommunale Aufgaben benötigt. Die Zahlen belegen nun, was wir bereits seit Monaten kritisieren: Es kommt oft zu einer deutlichen Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken.
Schwarz-grünes Hebesatz-Splitting verfehlt sein Ziel
CDU und Grüne haben die Option gesplitteter Hebesätze eingeführt. Kommunen dürfen ab 2025 einen Hebesatz für Wohngrundstücke und einen höheren Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke festlegen. Das Hebesatz-Splitting ist allerdings keineswegs dazu geeignet, die Lastenverschiebungen auszugleichen. Insgesamt neun Grundstücksarten werden im „Scholz-Modell“ den Kategorien „Wohngrundstücke“ und „Nicht-Wohngrundstücke“ zugeordnet. Innerhalb dieser Kategorien sind die Wertverschiebungen allerdings weder einheitlich noch richtungsgleich, sodass nachteilige Lastenverschiebungen durch gesplittete Hebesätze teils noch verstärkt werden.
Einfaches Modell für weniger Bürokratie
Bereits im Sommer 2022 haben wir die Landesregierung dazu aufgefordert, von der Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuerreform Gebrauch zu machen. Um die Grundsteuer zu berechnen, soll zu einem einfacheren, flächenbasierten Modell gewechselt werden. Bürokratie, Rechtsstreitigkeiten und ein Anstieg bei den Wohnkosten könnten so verhindert werden. Bislang wurde jede Verbesserung von Schwarz-Grün abgelehnt. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, nun endlich pragmatisch und zeitnah zu handeln.
Benachteiligung von Wohngrundstücken verhindern
Falls CDU und Grüne wirklich konsequent am „Scholz-Modell“ festhalten wollen, müssen wir die Steuermesszahlen bei der Grundsteuerberechnung auf Landesebene anpassen. So ließe sich die überproportionale Mehrbelastung, insbesondere von Wohnimmobilien beheben. Dabei sind die individuellen Lastenverschiebungen bei den insgesamt neun Grundstücksarten zu berücksichtigen. NRW muss nun schnellstmöglich gegensteuern, um das Wohnen nicht noch weiter zu verteuern.
Steuerpflichtige sollen automatisch profitieren
Die noch ausstehenden Bescheide müssen dringend mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, um weitere Einsprüche zu vermeiden. Wenn Gerichte das neue Grundsteuerrecht korrigieren, sollen alle Steuerpflichtigen automatisch davon profitieren.
Verlässlichkeit und Planungssicherheit gewährleisten
Die NRW-Grundsteuerreform hat zu Chaos und Verunsicherung geführt. Die Landesregierung hat Steuerpflichtige und Finanzverwaltung mit massiver Bürokratie überfordert. Fehlende Lösungen im Umgang mit der Einspruchsflut führen zu einem Vertrauensverlust bei Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern, dass bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nun endlich Rechtssicherheit hergestellt wird, ohne die Steuerpflichtigen weiter zu belasten.