Rechnungshof bestätigt massive Zweifel der FDP an Rechtmäßigkeit des Landeshaushalts 2023

Der Landesrechnungshof bewertet die für den Landeshaushalt 2023 geplante Fünf-Milliarden-Euro-Entnahme aus dem Corona-Rettungsschirm in einer Stellungnahme zum Haushalt als klar verfassungswidrig. Dazu erklärt Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:

Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW

Henning Höne

„Der Landesrechnungshof bestätigt die massiven rechtlichen Zweifel an der Zweckentfremdung von Corona-Krediten, die die FDP-Fraktion im laufenden Haushaltsberatungsverfahren an unterschiedlichen Stellen bereits vorgetragen hat. Aktuell unterziehen wir das geplante Vorgehen der Landesregierung einer umfassenden internen Bewertung. Schon jetzt steht fest, dass die Landesregierung den schlechten Stil im kürzesten Haushaltsverfahren der Geschichte mit nur 47 Tagen nahtlos fortsetzt: CDU und Grüne kündigen mit der Zweckentfremdung einseitig den fraktionsübergreifenden Konsens auf, mit dem sich aller Parteien des Landtags zu Beginn der Corona-Pandemie auf eine eindeutige Zweckbindung der Kreditmittel für den Corona-Rettungsschirm geeinigt haben.   

Als FDP-Fraktion haben wir bereits mehrfach Gesprächsbereitschaft für den Fall signalisiert, dass sich dringend erforderliche landesseitige Entlastungen in der Energie- und Inflationskrise nicht vollumfänglich mit laufenden Einnahmen decken lassen. Zentrale Bedingung wäre neben einem rechtlich einwandfreien Verfahren, dass vor dem Rückgriff auf Kreditmittel bestehende Einsparpotenziale im Haushaltsentwurf 2023 ausgeschöpft werden müssen. Sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen haben dieses Gesprächsangebot bislang ausgeschlagen.“