Schneider (FDP): Entlastung bei Pflegeheimkosten längst überfällig
Pflegebedürftige in nordrhein-westfälischen Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut noch tiefer in die eigene Tasche greifen, wie eine Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ergibt. Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert Entlastungen – und kritisiert die Untätigkeit der schwarz-grünen Landesregierung.

Susanne Schneider
Susanne Schneider, Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales, erklärt dazu gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk (WDR):
„Die erneute Steigerung der Pflegekosten ist leider keine echte Überraschung mehr. Es setzt sich damit der Trend fort, dass Pflegebedürftige in NRW besonders hohe Eigenanteile bei der Unterbringung in stationären Einrichtungen zahlen müssen.
Bereits im letzten Sommer hatte ich dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Der Landesgesundheitsminister antwortete damals lapidar drauf, dass bei uns die Pflegeheimkosten ‚traditionell‘ besonders hoch seien. Das war ein Schlag ins Gesicht für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die häufig die Pflegekosten der Pflegebedürftigen mit übernehmen müssen. Den aktuellen Eigenanteil von 3.427 Euro im ersten Aufenthaltsjahr können sich längst nicht alle Pflegebedürftigen leisten. Lösungsansätze sind seitdem bei der Landesregierung Fehlanzeige. Karl-Josef Laumann kann aber auch nicht einfach mehr nur auf den Reflex setzen, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Mittlerweile sitzt im Bundesgesundheitsministerium eine Parteifreundin von ihm.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen in NRW endlich entlastet werden. Daher sollte das Land die Regelungen zum Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens beim Anspruch auf Pflegewohngeld überprüfen. Der Investitionskostenanteil stationärer Pflegeeinrichtungen sollte für mehr Pflegebedürftige mit dem Pflegewohngeld übernommen. Insgesamt muss sich das Land stärker an den Investitionskosten beteiligen. Das würde Pflegebedürftige bei den Kosten unmittelbar entlasten. Bei Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten müssen zudem die Sätze der Investitionsförderung an die Inflationsentwicklung angepasst werden.“