Schwarz-Grün blockiert Kommunen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltung

Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf. Daher ist es wichtig, dass auf allen staatlichen Ebenen Fortschritte gemacht werden. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat deshalb auf Druck der FDP bei der Reform des E-Government-Gesetzes eine Experimentierklausel eingeführt. Diese Klausel erlaubt es Kommunen, von Regelungen des Landes abzuweichen und neue Wege zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung der Verwaltung zu gehen.

In einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion stellt sich nun allerdings heraus, dass die schwarz-grüne Landesregierung es weitestgehend blockiert, die Experimentierklausel zu nutzen. „Die Landesregierung bremst die Kommunen bei dem Bürokratieabbau und der Digitalisierung ihrer Verwaltungen aus“, erklärt die digital- und baupolitische Sprecherin in der FDP-Landtagsfraktion Angela Freimuth.

Dabei wollen viele Kommunen die Experimentierklausel nutzen. Allerdings hat das Land nur rund 20 Prozent der Anträge hat genehmigt. „Es ist besonders ärgerlich, wenn Kommunen an Ministerin Scharrenbach scheitern, obwohl sie ihre Verfahren für Bauanträge einfacher und digitaler gestalten wollen“, kritisiert Freimuth. Seit über sechs Monaten liegen Anträge von Kommunen zu Erleichterungen bei Bauanträgen unbearbeitet in einer Schublade. Das Landesrecht verlangt eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ministerin Scharrenbach nimmt den Kommunen bei der Digitalisierung und dem Bürokratieabbau Wind aus dem Segel. Wenn Scharrenbach tatsächlich mehr Neubau von Wohnraum und mehr Gebäudesanierungen will, dann sollte sie ihre Blockadehaltung aufgeben“, sagt Freimuth.