Schwarz-grünes Hebesatzsplitting in der Kritik: Witzel (FDP) warnt vor kommunalem Reparaturbetrieb für verfehlte Landespolitik
CDU und Grüne halten weiterhin unbeirrt an ihrem Vorhaben fest, gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer für unterschiedliche Gebäudearten einzuführen, obwohl die Kommunen dies weiterhin weit überwiegend ablehnen. Das bedeutet konkret, dass jeweils ein Hebesatz für Wohngrundstücke und ein Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke (zum Beispiel Geschäftsgrundstücke) in den Städten und Gemeinden festgelegt werden darf. Damit soll die drohende Lastenverschiebung zum Nachteil des Wohnens vermeintlich ausgeglichen werden. Kommunen, Immobilienverbände, Eigentümervertreter, Mieterschützer und nicht zuletzt die Wirtschaft und das Handwerk üben massive Kritik am schwarz-grünen Korrekturgesetz.
Dazu erklärt Ralf Witzel, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Landtagfraktion NRW:
„Bei dem halbgaren Vorstoß von CDU und Grünen handelt es sich um eine Zwangsbeglückung gegen den seit Monaten bekannten Willen der Städte und Gemeinden. Etliche Kommunen haben bereits angekündigt, das Hebesatz-Splitting aufgrund der hohen rechtlichen und finanziellen Risiken nicht umzusetzen – was absolut nachvollziehbar ist. Dort würde dann allerdings die durch das wertbasierte Scholz-Modell verursachte Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohnraum voll durchschlagen.
Das schwarz-grüne Hebesatz-Splitting ist nicht mehr als eine finanzpolitische Finte, die nicht dazu geeignet ist, das Problem der drohenden Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer tatsächlich zufriedenstellend zu lösen. Auf den letzten Metern der Grundsteuerreform entsteht so ein Flickenteppich aus willkürlichen Hebesatzregelungen – denn je nach politischer Mehrheit in den Kommunen kann die Aufteilung der Grundsteuerlast zwischen Eigentümern und Mietern von Wohngrundstücken und unseren Betrieben einseitig verschoben werden. Insbesondere unserem ortsgebundenen Mittelstand drohen Mehrbelastungen, denn CDU und Grüne haben im Gesetz eine Mindestbesteuerung für Nicht-Wohngrundstücke eingebaut – eine Obergrenze fehlt hingegen.
Diese schwarz-grüne Hauruckaktion ist ein großes Täuschungsmanöver, denn die Antragsteller wollen gar nicht Wohnungen an sich entlasten, sondern nur Objekte, die reine Wohngebäude sind. Eine identische Wohnung im Nachbargebäude solle nach dem Willen der Regierung keine Entlastung erfahren können, sobald im Erdgeschoss Gewerbe angesiedelt ist. Dann gilt der Kostenaufschlag für Betriebe nämlich für das gesamte Objekt, auch wenn dieses mehrheitlich aus Wohnungen besteht.
Seit Regierungsantritt sind CDU und Grüne in Nordrhein-Westfalen die größten Verfechter des Scholz-Modells und wehren sich mit Händen und Füßen gegen jegliche Abweichungen von der verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Berechnungsmethode. Nach jahrelanger Untätigkeit ist die Landesregierung augenscheinlich in Panik geraten und versucht, die Verantwortung für eine missglückte Grundsteuerreform den Kommunen vor die Füße zu kippen. Panik ist allerdings kein guter Ratgeber. Wir brauchen eine landesweite Entlastung der Wohnkosten bei der Grundsteuer und kein Ausspielen der Interessen der Privatpersonen gegen die Belange unserer Betriebe und Vereine.“