Schwere Widersprüche im Justizministerium – Pfeil (FDP): „Auch bei den letzten Sitzungsterminen bleiben Fragezeichen“ PUA-Sitzung wegen möglicher Verkennung der Parlamentsrechte abgebrochen
Am heutigen Dienstag, dem 13. Mai 2025, fand die 14. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV „OVG-Besetzung“ im Landtag NRW statt. Auf der Tagesordnung standen die erneuten Vernehmungen von drei zentralen Zeuginnen und Zeugen zur umstrittenen Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in Münster. Die Sitzung verlief nicht wie geplant – sie wurde nach dem Statement der letzten Zeugin abgebrochen und vertagt.

Dr. Werner Pfeil
PUA unterbricht Sitzung nach möglicherweise brisantem Statement
Nach dem persönlichen Eingangsstatement von Ministerialdirigentin J. beantragten FDP und SPD die sofortige Unterbrechung der Sitzung. Grund: Der Verdacht, dass das Statement Angriffe auf das Parlament und einzelne Abgeordnete enthalten könnte, wobei dies noch geprüft werden muss. Die Protokolle sollen nun ausgewertet werden, bevor die Sitzung fortgesetzt wird. „Das Statement von Frau J. müssen wir im Wortprotokoll nachlesen – wir brauchen Klarheit, ob sich hier im Ton vergriffen wurde und langjährige Parlamentarier und möglicherweise auch die Institution des Landtags zu Unrecht als 1. Gewalt angegriffen wurde“, erklärt Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW.
Zentrale Aussagen aus dem Ministerium widersprechen sich
Zuvor hatten sich bereits erhebliche Widersprüche zwischen Abteilungsleiter Holtgrewe und Referatsleiterin Dr. T. ergeben. Beide waren an der Erstellung des Auswahlvermerks beteiligt – und schilderten dem Ausschuss teils entgegengesetzte Einschätzungen. Ein besonders strittiger Punkt: die Rolle der Digitalisierungskompetenz bei der Bestenauslese. Während sie laut Holtgrewe ein zentrales Kriterium war, sah Dr. T. diesen Aspekt als eher nebensächlich an.
Zudem wurde bekannt, dass die für die Auswahlentscheidung wesentliche Überbeurteilung erst im März 2023 erstellt wurde – zwei Monate nach dem das Besetzungsvotum dem Justizminister vorgelegt wurde. „Eine Überbeurteilung aus dem Kopf? Das hätte selbst einer Top-Juristin Kopfschmerzen bereitet“, kommentiert Pfeil mit Blick auf die Aussage, die Überbeurteilung sei intern bereits fertig gewesen, aber nicht verschriftlicht.
Neue Beurteilung mit Bestnoten – politische Fragen bleiben offen
Für weitere Unruhe sorgte die Mitteilung von Frau J., sie habe mittlerweile eine neue Anlassbeurteilung erhalten – mit durchweg Bestnoten. „Sie erklärte Umstände, die nicht zum Untersuchungsgegenstand gehören, worüber dann im Rechtsausschuss zu sprechen sein wird“, so Pfeil abschließend.