Service für die Staatssekretärin – eine Anlassbeurteilung „der besonderen Art“
Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagt zur gestrigen Vernehmung des Zeugen Herrn Dr. E im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („OVG-Besetzung“):
„Die jüngsten Enthüllungen zur Anlassbeurteilung im Innenministerium werfen erhebliche Fragen zur Transparenz und Integrität des Verfahrens auf. Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass die zuständige Staatssekretärin, Frau Dr. L., ihre eigene Beurteilung nicht selbst verfasst hat, sondern ein Sachbearbeiter nach mündlicher Anweisung die Aufgabe „als Service“ übernahm. Der gesamte Prozess erfolgte auf Zuruf, ohne persönlichen Austausch und ohne schriftliche Dokumentation – ein Vorgehen, das jeglicher professionellen Standards entbehrt.
Das Fehlen schriftlicher Nachweise über die Beurteilungskriterien und deren Weitergabe, insbesondere in einem solch sensiblen Vorgang, untergräbt die Nachvollziehbarkeit und erschwert eine transparente Überprüfung. Die mündliche Weiterleitung von Leistungs- und Befähigungsmerkmalen durch mehrere Zwischeninstanzen birgt erhebliche Risiken für Fehler und Missverständnisse, was in einem Verfahren dieser Tragweite inakzeptabel ist. Erschwerend kommt hinzu, dass der ehemalige Staatssekretär, der über wertvolle Einblicke und Beurteilungsgrundlagen verfügt hätte, vollständig unbeteiligt blieb, obwohl er bei der Anlassbeurteilung hätte einbezogen werden können. Dies wirft die Frage auf, ob alle relevanten Informationen für eine objektive Beurteilung berücksichtigt wurden.
Das Verfahren, das der Zeuge Herr Dr. E. als „sui generis" bezeichnete, erweckt den Eindruck einer überhasteten und intransparenten Vorgehensweise, die weder den Anforderungen an Objektivität noch an Professionalität gerecht wird. Es bleibt zu hoffen, dass derartige Verfahrensmängel in Zukunft vermieden werden und transparente, nachvollziehbare Prozesse eingeführt werden, um das Vertrauen in die staatliche Verwaltung zu wahren und zu stärken.“