Strafvollzug muss neben Resozialisierung auch abschrecken – NRW darf keinen Vollzugstourismus zulassen
Der Rechtsausschuss des Landtags hat am heutigen Mittwoch die Sachverständigenanhörung zum FDP-Antrag „Die Gestaltung des offenen Vollzugs darf den Zweck der Strafe nicht aushöhlen“ (Drs. 18/14533) durchgeführt. Nordrhein-Westfalen ist mit einem Anteil von 26 Prozent bundesweit Spitzenreiter beim Einsatz des offenen Vollzugs – ob dies erhebliche Folgen für Ermittlungsbehörden, Opfer von Straftaten und das Vertrauen in staatliche Institutionen mit sich bringt, blieb offen
Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, erklärt:
„Wir leben in einer sich wandelnden Welt mit neuen Anforderungen. Einmal für richtig befundene Überlegungen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden, denn kriminelle Strukturen haben sich verändert: Wir haben es längst nicht mehr nur mit Einzeltätern zu tun, sondern mit organisierter Kriminalität – mit Banden und Clans, im reelen wie im digitalen Raum. Resozialisierung von Tätern gehört zum Strafvollzug dazu – aber ein reiner Fokus darauf führt dazu, dass Gesetze nicht respektiert werden und die Strafe ihre abschreckende Wirkung verliert.
Die vom Innenministerium beauftragte ‚Euphrat‘-Studie hat klar gezeigt, dass ein konsequentes Vorgehen der Justizbehörden nötig ist, um Abschreckungseffekte zu erzielen und dem Vertrauensverlust in staatliche Institutionen entgegenzuwirken. Für Ermittlungsbehörden und Opfer ist es frustrierend, wenn sich nach jahrelangen Verfahren und häufig äußerst belastenden Befragungen der Blick im Vollzug fast ausschließlich auf den Täter richtet. Einer der Sachverständigen forderte: ‚Der Strafanspruch der Gesellschaft darf nicht verloren gehen. Strafe muss auch verbüßt werden.‘ Dem ist zuzustimmen.
Ob Nordrhein-Westfalen Kriminelle mit einem täterfreundlichen Strafvollzug anlockt, blieb offen, da keine Studien hierzu vorliegen. Wir Freie Demokraten fordern: Der Strafvollzug muss Resozialisierung ermöglichen, aber zugleich klare Grenzen setzen und abschrecken. Hierzu fehlt jedoch jegliche Studienlage. Wir brauchen daher belastbare Untersuchungen zu den Folgen fehlender Abschreckung im Strafvollzug und möglichen Anziehungseffekten durch besonders attraktive Haftbedingungen. Es muss untersucht werden, inwieweit die attraktiven Haftbedingungen zu einem Strafvollzugstourismus nach Nordrhein-Westfalen führen. Dieser darf nicht zugelassen werden!“