„Verfassungsgerichtshof: Keine Prüfung der Schuldenbremse im Landeshaushalt 2023“ – Opposition kritisiert Kontrolllücke
Die erste Entscheidung von drei Verfahren gegen den Landeshaushalt 2023 ist gefallen: Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute in dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle über das Haushaltsgesetz 2023 verkündet, dass es über eine Verletzung des Budgetrechts des Landtags beziehungsweise einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte „Schuldenbremse“ nicht beschließen wird, da es nicht zuständig ist. Hierzu erklären Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Fraktionschef Henning Höne
Henning Höne:
„Der Verfassungsgerichtshof hat eindeutig festgestellt, dass die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen gilt und das Verbot der Nettokreditaufnahme rechtlich bindend ist. Gleichzeitig hat das Gericht jedoch aufgezeigt, dass eine Überprüfung der Einhaltung der Schuldenbremse auf Landesebene nicht möglich ist. Die einzige rechtliche Handhabe wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – entweder durch die Bundesregierung, eine andere Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das ist aber in der politischen Praxis ausgeschlossen. Damit ist die Schuldenbremse in NRW faktisch ein zahnloser Tiger. Das Verfahren hat ein schwerwiegendes rechtsstaatliches Problem ans Licht gebracht: Es fehlt an einer effektiven Kontrolle der Landesregierung bei der Einhaltung der Haushaltsregeln. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden, um die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse zu gewährleisten.“
Christian Dahm:
„Die Schuldenbremse gilt auch für Nordrhein-Westfalen und für die schwarz-grüne Koalition von Hendrik Wüst. Das ist in dem Verfahren nochmal deutlich bestätigt worden. Deswegen war es unsere Pflicht als Opposition, den Verstoß gegen die Schuldenbremse vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Münster hat klargestellt, dass es nicht zuständig ist. Inhaltlich wurde nichts entschieden. Im Ergebnis kann der Verstoß gegen die Schuldenbremse nicht überprüft und gerügt werden. Wir werden die Begründung des Gerichtes genau auswerten und überlegen, wie diese Lücke im Rechtsschutz geschlossen werden kann. Es darf keinen Graubereich geben, in dem die Landesregierung machen kann, was sie will, ohne sich an Recht und Gesetz halten zu müssen.”