Vertrauen in den Rechtsstaat erneuern: FDP will Besetzungsverfahren für Präsidentenstellen an oberen Landesgerichten überprüfen

Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert eine umfassende Überprüfung der Besetzungsverfahren für Präsidentenstellen an den oberen Landesgerichten. Die aktuelle Situation rund um die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, die seit drei Jahren unbesetzt ist, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, erläutert: „Die zwielichtigen Vorgänge im OVG-Besetzungsverfahren werden wir im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufklären müssen.

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Das jetzige Chaos, das NRW-Justizminister Limbach zu verantworten hat, ist peinlich und schadet dem Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Der Fall Limbach zeigt: Langwierige und intransparente Verfahren schwächen die Autorität der Justiz und nähren den Verdacht politischer Einflussnahme. Wir brauchen ein faires, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren an oberen Landesgerichten, das wirklich die besten Kandidatinnen und Kandidaten hervorbringt!“

Mission: Best Practice

Um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und zukünftig Transparenz im Auswahlprozess zu gewährleisten, setzt sich die FDP für eine ergebnisoffene Diskussion und die Einrichtung einer Kommission zur Verfahrensfindung ein. „Unsere Justiz darf kein Spielball der Politik werden! Es ist im Interesse aller demokratischen Fraktionen, dass das Rechtssystem in Nordrhein-Westfalen eine hohe Akzeptanz genießt und die Autorität nicht durch fragwürdige Auswahlverfahren untergraben wird. Wir fordern eine offene Debatte, faire und transparente Verfahren sind überfällig“, betont Pfeil.

Beispiele für alternative Modelle gibt es: In einigen Bundesländern ernennen Justizminister und ein Richterwahlausschuss gemeinsam die Präsidenten der oberen Landesgerichte. Der Ausschuss besteht aus Landtagsmitgliedern, Vertretern der Justiz und der Rechtsanwaltskammern. Ein anderes Modell sieht vor, dass der Landtag die Präsidenten auf Grundlage einer Vorschlagsliste des Justizministers mit Zweidrittelmehrheit wählt. „Unsere Mission heißt Best Practice“, fasst Pfeil zusammen.

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