Wahlrecht ab 16: Fraktionen bringen Gesetzentwurf auf den Weg
Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP

FDP-Landeschef Henning Höne
Wir werden das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren auch für die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen einführen. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP haben am heutigen Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung beschlossen. Dieser wird in der kommenden Plenarwoche in den Landtag eingebracht. Dazu erklären die Fraktionsvorsitzenden Thorsten Schick (CDU), Jochen Ott (SPD), Verena Schäffer und Wibke Brems (Grüne) sowie Henning Höne (FDP):
„Junge Menschen sind politisch interessiert, sie gestalten aktiv und bringen sich in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ein. Bei Europa- und Kommunalwahlen dürfen 16- und 17-Jährige bereits wählen, bei den Landtagswahlen in NRW bislang noch nicht. Das werden wir nun ändern und das ist konsequent! Wer die Zukunft trägt, muss auch heute Gehör finden. Wir schaffen daher nicht nur das Recht zur Wahl, sondern auch ein Signal: Junge Menschen gehören mit in den Mittelpunkt unserer politischen Entscheidungen. Deshalb ermöglichen wir Jugendlichen, ihr politisches Interesse auf Landesebene besser repräsentiert zu sehen und stärken so die Teilhabe einer vorher nicht berücksichtigten Altersgruppe.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung bringen wir in der kommenden Plenarwoche in den Landtag ein. Uns ist es wichtig, dass junge Menschen die Möglichkeit bekommen, über ihre Zukunft und ihre Anliegen mitzuentscheiden. Mit der Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre stärken wir die politische Mitbestimmung der Jugendlichen und unsere Demokratie. Bei der nächsten Landtagswahl 2027 werden dann 16- und 17-Jährige wählen können.“