Weiteres Gutachten belegt: Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2023 verfassungswidrig
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf sowie die ursprünglich geplante Ergänzungsvorlage der schwarz-grünen Landesregierung für das Haushaltsjahr 2023 haben SPD und FDP eine externe Stellungnahme in Auftrag gegeben, um offene verfassungsrechtliche Fragen gutachterlich klären zu lassen. In seiner Ersteinschätzung kommt der Gutachter Prof. Dr. Simon Kempny, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Bielefeld, wie auch schon der Landesrechnungshof zu dem Ergebnis, dass die Ergänzungsvorlage „weder mit der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar“ gewesen sei. Sowohl die anlasslose Kreditaufnahme in Höhe von 4,15 Milliarden Euro als auch die beabsichtigte Umbuchung in den allgemeinen Haushalt seien verfassungswidrig.
Gemeinsame Pressemitteilung von Thomas Kutschaty und Henning Höne | 7.12.2022
Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion, und Henning Höne, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag NRW:
Thomas Kutschaty:
„Dieses Ergebnis ist ein weiterer Beleg für die Verfassungsbruchlandung der Landesregierung und entlarvt die aktuelle Verschleierungstaktik. Schwarz-Grün beherrscht das haushaltspolitische Handwerk nicht. Schon der erste ordentliche Haushalt in alleiniger Verantwortung von Ministerpräsident Wüst ist im Chaos versunken. Seine Regierung ist jetzt gefordert, einen verfassungskonformen Etat vorzulegen, der transparent ist und sich an die Grundsätze von Klarheit und Wahrheit hält. Dieser Entwurf muss sitzen und darf nach der jüngsten Pirouette nicht wieder verfassungswidrig sein. Wir erwarten deshalb, dass das Justizministerium hierzu ein öffentlich zugängliches Testat abgibt. Die dringend nötige Hilfe für Menschen und Wirtschaft in NRW darf nicht am Unvermögen der Landesregierung scheitern.“
Henning Höne:
„Vor dem Landesrechnungshof ist der Taschenspielertrick von Schwarz-Grün schnell aufgeflogen. Das hatten wir der Landesregierung bereits Ende Oktober vorhergesagt. Unser gemeinsames Rechtsgutachten bringt es jetzt nochmal auf den Punkt: Die Ergänzungsvorlage des Kabinetts von Hendrik Wüst ist wegen des Verstoßes sowohl gegen Landes- als auch Bundesverfassungsrecht verfassungswidrig. Und auch schon die Aufnahme eines Großteils der liquiden Restmittel war verfassungswidrig. Mit Fug und Recht halten wir fest: Finanzpolitisch und verfassungsrechtlich hat diese Landesregierung auf ganzer Linie versagt.“