Witzel (FDP): Einhelliges Expertenurteil zur Verfassungswidrigkeit des fiktiven Partnereinkommens bei Landesbeamten

Bei der gestrigen Anhörung im Personalausschuss des Landtags zur letzten schwarz-grünen Besoldungsreform haben alle Experten die Reform als voraussichtlich verfassungswidrig qualifiziert und dringend zur Korrektur geraten. Die FDP-Landtagsfraktion NRW erwartet eine zeitnahe Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation für den öffentlichen Dienst.

Ralf Witzel

Ralf Witzel 

Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und personalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, Ralf Witzel:

„Der Landtag hat mit schwarz-grüner Mehrheit vor einem Jahr ein Gesetz der Landesregierung zur Hinzurechnung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Berechnung der Beamtenbezüge beschlossen. Nach Vorlage eines fundierten Gutachtens des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Udo di Fabio zur Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens haben sich sämtliche Experten und Berufsverbände inzwischen dessen Bedenken angeschlossen. Auch die Koalitionsfraktionen konnten keinen Experten benennen, der die Umsetzung heute noch für zulässig hält. Selbst der einzige ursprüngliche Befürworter, Professor Peter Huber von der Münchener LMU, geht mittlerweile von einer verfassungswidrigen Besoldung der Landesbeamten seit dem Jahr 2024 aus. Das vermeintliche Ziel der Modernisierung des Familienbildes ist nur vorgeschoben und dient in Wahrheit reinen Sparabsichten. Beamte haben aber im Gegenzug zum Streikverzicht und ihrer besonderen Loyalitätserwartungen einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation von Amts wegen, die keiner eigenen Überprüfung oder Antragstellung der Betroffenen bedarf. Wir Freie Demokraten erwarten vom Finanzminister, dass er diese strittige Rechtsfrage im Sinne der Sache effizient in Musterverfahren für die Besoldungsjahre 2024 und 2025 mit den Berufsverbänden klärt.“