Witzel (FDP): Landesregierung muss innere Rundfunkfreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchsetzen
Die FDP-Landtagsfraktion NRW setzt sich für die zeitnahe Aufnahme von Regelungen zur Sicherstellung der inneren Rundfunkfreiheit in den Medienstaatsvertrag ein. Der spektakuläre Fall der Trennung des NDR von der Nachwuchsjournalistin Julia Ruhs, Enthüllungen weiterer öffentlich-rechtlicher Journalisten sowie die jüngste Expertenanhörung im Medienausschuss des Landtags zeigen den dringenden Reformbedarf auf.
FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel
Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender und medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, erklärt:
„Die Gründungsidee und Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seines Pflichtbeitrags basieren auf dem Versprechen eines qualitativ hochwertigen und inhaltlich ausgewogenen Programms. Dies setzt zwingend auch Pluralität in der Besetzung der Redaktionen und journalistischen Themensetzung wie Perspektiven voraus. Wie nach Alexander Teske, Peter Welchering und Joe Sperling vor kurzem auch der langjährige Redakteur und Befürworter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Andreas Halbach im Landtag eindrucksvoll ausgeführt hat, reichen die bisherigen medienstaatsvertraglichen Regelungen nicht aus, um die Zielsetzungen des Zukunftsrates für eine moderne pluralistische Medienordnung zu erreichen.
Die Akzeptanz des pflichtfinanzierten Programms kann sich nur verbessern, wenn es ein breites Meinungsspektrum abdeckt und auch journalistische Mindermeinungen unbehindert vertreten werden können, solange sie handwerklich professionell sind. Dafür bedarf es belastbarer Garantien wie harter Redaktionsstatute und wirksamer Beschwerderechte, wenn die innere Rundfunkfreiheit beschränkt wird. Dieses Anliegen muss das nächste große Reformprojekt der Landesmedienpolitik werden, damit Multiperspektivität bei den Anstalten nicht nur ein folgenloses Lippenbekenntnis bleibt. Das Bundesverwaltungsgericht fordert in seinem aktuellen Rundfunkurteil eine neue Bandbreite von Meinungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wenn der Pflichtbeitrag zukünftig erhalten bleiben soll. Es ist daher ausdrücklich auch im Interesse der Sender, ein Programm für alle Beitragszahler anzubieten.“