Witzel (FDP): Schwarz-grünes Antidiskriminierungsgesetz widerspricht der Unschuldsvermutung
An dem der schwarz-grünen Landesregierung vorgelegten NRW-Antidiskriminierungsgesetz hat die FDP-Landtagsfraktion NRW massive Zweifel.
FDP-Fraktionsvize Ralf Witzel
Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW, sagte dazu gegenüber der Rheinischen Post:
„Jeder reale Diskriminierungsfall ist einer zu viel. Aber bei über 300.000 Beschäftigten des Landes bewegen sich Einzelfälle von vorgetragener Diskriminierung im Promillebereich. Das rechtfertigt keine neue gesetzliche Regulierung. Längst nicht alle behaupteten Fälle bewahrheiten sich auch. Teilweise wird bei Beschwerden sogar gar kein konkretes Diskriminierungsmerkmal vorgetragen oder registriert. In den tatsächlich belegbaren Fällen gibt es auch heute schon praktizierte Beschwerde-, Straf- und Disziplinarverfahren, die ihre Wirksamkeit entfalten.
Gefährlich ist die geplante Beweislastumkehr, die der Unschuldsvermutung widerspricht: Reine Indizien für mögliche Diskriminierung zwingen die Gegenpartei darzulegen, dass keine Diskriminierung erfolgt ist. Diese Beweisführung dürfte in der Praxis oft schwerfallen, selbst wenn gar kein vorwerfbares Handeln vorliegt. Landesbeamte haben es nicht verdient, dass ihr Dienstherr ihnen mit soviel Misstrauen begegnet.“