Attraktiver öffentlicher Dienst statt Einheitsversicherung – FDP gegen Einführung einer pauschalen Beihilfe in NRW

Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer sogenannten „pauschalen Beihilfe“ vor. Dabei handelt es sich um einen pauschalen Zuschlag des Landes zu den Beiträgen zur Krankenversicherung freiwillig gesetzlich versicherter Beamtinnen und Beamten. Dies soll mit einer einmaligen Wahlmöglichkeit zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Privater Krankenversicherung zu Beginn des Beamtenverhältnisses verbunden werden. Die FDP-Landtagsfraktion NRW lehnt dieses Vorhaben ab.

Ralf Witzel

Bislang ist die Kombination aus der sogenannten „individuellen Beihilfe“ durch den Dienstherrn und Privater Krankenversicherung (PKV) die Regel. Mehr als 90 Prozent der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen sind privat krankenversichert. Das Land als Dienstherr sichert die Beamten im Krankheitsfall darüber hinaus mit der individuellen Beihilfe passgenau ab. „Die Möglichkeit, sich unabhängig von der Besoldungshöhe privat krankenversichern zu lassen, ist ein maßgeblicher Attraktivitätspfeiler des Berufsbeamtentums. Die Kombination aus PKV und individueller Beihilfe ist nicht nur kostengünstig, sondern bietet auch einen hohen, maßgeschneiderten Leistungsumfang“, erläutert Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW.

Bislang tragen freiwillig gesetzlich versicherte Beamte den vollen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) selbst. Mit der pauschalen Beihilfe würde das Land als Dienstherr einen monatlichen Zuschuss zum GKV-Beitrag übernehmen. Sowohl die FDP-Fraktion als auch führende Beamtenverbände werten dies als Versuch, das duale System aus GKV und PKV zu schwächen. Ziel der Maßnahme sei, eine fragwürdige Einheitsversicherung, welche bislang auf Bundesebene gescheitert ist, über den Weg der Länderparlamente einzuführen: „Die Argumentation von Schwarz-Grün ist vollkommen haltlos. Die pauschale Beihilfe bietet keinerlei Mehrwert für Landesbeamte und belastet darüber hinaus die Landeskassen massiv. Die PKV für Beamte muss dringend erhalten bleiben, um den Beamtenstatus für Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu halten“, urteilt Witzel.

Susanne Schneider, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion NRW, merkt an:

„Das duale System aus GKV und PKV darf nicht geschwächt werden! Diesem Wettbewerb verdanken wir sowohl die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung als auch die hohe Innovationskraft der Gesundheitsbranche.“ Nicht zu vernachlässigen seien ebenso die verfassungsrechtlichen Zweifel an der pauschalen Beihilfe. Die Fürsorgepflicht für das Krankheitsrisiko eines Beamten, welches der Dienstherr qua Verfassung trägt, darf nicht auf ein externes System, wie beispielsweise die GKV, abgeschoben werden. Die Einführung einer pauschalen Beihilfe sei vor dem Hintergrund des bestehenden Systems nicht nur überflüssig, sondern binde auch hohe Summen an Steuergeldern und sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Es handele sich um ein rein ideologisch getriebenes Anliegen.

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