Einsetzung einer Enquetekommission „Künstliche Intelligenz – Für einen smarten Staat in der digitalisierten Gesellschaft“

I. Ausgangslage

Nordrhein-Westfalen sollte einfach und unkompliziert sein. Der Staat soll die Bürgerinnen und Bürger im Alltag in Ruhe lassen, aber in der Not nicht im Stich. Vornehme Aufgabe des Staates und seiner Verwaltung darf nicht das Blockieren und Bremsen sein, sondern das Erleichtern und Ermöglichen. Nordrhein-Westfalen soll das Leben der Bürgerinnen und Bürger einfacher machen und keine zusätzlichen Hürden aufbauen.

Nordrhein-Westfalen ist in vielen eigenen Kompetenzfeldern nicht führend in Deutschland und Europa. NRW war früher das Bundesland, in dem sozialer Aufstieg möglich war. Leider bleibt unser Bundesland hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es braucht aber ein starkes Nordrhein-Westfalen, das den Rahmen setzt für wirtschaftliche Innovation, neuen Wohlstand und Bildungsaufstieg.

Um dieses Ziel zu erreichen und diese Ansprüche zu erfüllen, birgt die erfolgreiche Gestaltung der Digitalisierung ein enormes Potenzial. Der voranschreitende digitale Wandel ist eine der größten Chancen unserer Zeit. Wie wir ihn gestalten, wird unser Leben für lange Zeit prägen. Die Digitalisierung muss dabei einen Zweck haben, nämlich die Chancen für jeden Einzelnen zu erweitern.

Wir erleben derzeit einen enormen technologischen Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft. „Künstliche Intelligenz“ (KI) dringt als ein neues Werkzeug in alle gesellschaftlichen Bereiche vor. Die Menschheit befindet sich mitten in einer neuen gesellschaftlichen Revolution, die mit der Einführung der Dampfmaschine vergleichbar ist. Prozesse automatisieren, Entscheidungen beschleunigen und Ressourcen effizienter einsetzen: Künstliche Intelligenz wird alles verändern. Wir stehen an der Schwelle zu einer neuen Ära, in der Maschinen uns von Routineaufgaben befreien und wir Freiräume gewinnen, um unsere Arbeit neu auszurichten. KI ist kein Jobkiller – sie ist der Schlüssel zu einer neuen Freiheit! Durch den KI-Einsatz entsteht Raum für Kreativität und Empathie, für Aufgaben, die uns Menschen eigentlich ausmachen. Wir dürfen diese Veränderungen nicht fürchten, wir müssen sie willkommen heißen!

Bei der Entwicklung und Anwendung von KI kann Nordrhein-Westfalen besonders von seiner Gründer- und Forschungslandschaft profitieren. Junge Forscherinnen und Forscher, etablierte KI-Unternehmen und neue Startups stehen kurz vor bedeutenden Erfindungen, die das Potenzial haben, unser Leben nachhaltig zu verändern. NRW muss sich für diese Pioniere, Erfinderinnen und Erfinder besonders engagieren. Denn die besten Zeiten liegen noch vor uns und neue Ideen bringen die Gesellschaft insgesamt voran.

Auch innerhalb der staatlichen Verwaltung gibt es starke Treiber für den Wandel. Viele Beschäftigte der öffentlichen Hand, ob Beamtinnen und Beamte oder Angestellte, arbeiten beständig daran, den Staat bürgerfreundlicher zu machen. Wer sich in der Verwaltung in diesem Sinne besonders engagiert, braucht politische Rückendeckung und Unterstützung – durch eine digitale Infrastruktur, moderne Arbeitsbedingungen und durch eine (Organisations-) Kultur, in der Leistung wertgeschätzt wird.

Im föderalen System Deutschlands spielen Länder sowie Städte und Gemeinden eine zentrale Rolle. Hier werden die meisten Verwaltungsleistungen erbracht, dort ist der Staat für die Bürgerinnen und Bürger direkt „erfahrbar“. Gelingt es der Politik, mithilfe von qualifizierten Beschäftigten, unterstützt von Künstlicher Intelligenz, die Prozesse auf diesen Ebenen bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten, stärkt das nicht nur die hiesige Verwaltung, sondern verleiht dem gesamten Bundesland mehr Strahl- und Handlungskraft.

In Nordrhein-Westfalen gibt es Ansätze, Überlegungen und Ideen, wie KI helfen kann, unser Bundesland „smarter“ zu machen. Die Landesregierung hat unter Federführung von Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart im Jahr 2019 die Digitalstrategie für Nordrhein-Westfalen entwickelt und 2021 fortgeschrieben. Die aktuelle Landesregierung von CDU und Grünen hat die Digitalstrategie in ihrer aktuellen Fassung beibehalten, allerdings ohne die große technologische Entwicklung und die neuen Potenziale, die sich seitdem durch KI ergeben haben, in der Strategie nachzuvollziehen.

In vielen Politikfeldern gibt es aktuell erste Pilotverfahren und -versuche. Allerdings fehlt eine systematische und koordinierte Herangehensweise, um die Potenziale von KI-Anwendungen voll auszuschöpfen. Um diese Chancen zu nutzen, bedarf es einer aktiven Rolle der Politik. Insbesondere in fünf großen Bereichen der Landeszuständigkeit sehen wir Potenzial, um das Leben für die Menschen einfacher zu machen:

KI von Beginn an erlernen und anwenden

Der KI-Einsatz kann im Bildungsbereich dazu beitragen, die Bildungsqualität für die Kinder und Jugendlichen zu erhöhen und den Arbeitsalltag der Beschäftigten in Kita und Schule zu unterstützen. Hier können KI-Anwendungen individuelle Lernprozesse fördern und personalisierte Lernansätze ermöglichen, die auf die Bedürfnisse jedes Kindes eingehen. Gleichsam muss der Medienkompetenz eine hohe Priorität zukommen. Kinder und Jugendliche müssen gut darauf vorbereitet werden, KI in ihrer Lebenswirklichkeit sicher anwenden zu können. Für die Fachkräfte in der Bildung bietet KI eine Entlastung bei administrativen Aufgaben, etwa durch die Dokumentation von Lernfortschritten oder das Überwinden sprachlicher Barrieren. So gewinnen die Beschäftigten mehr Zeit für die pädagogische Arbeit.

KI als „Enabler“ für Startups, Handwerk, Industrie und Mittelstand

Künstliche Intelligenz durchdringt unsere Alltags- und Arbeitswelt – von digitalen Assistenten über kooperative Roboter bis hin zu autonomen Fahrzeugen. Big Data und vor allem amerikanische und asiatische Tech-Konzerne treiben diese Entwicklungen in allen Wirtschaftsbereichen. Hochleistungsfähige Hard- und Softwareplattformen ermöglichen der KI, aus großen Datenmengen komplexe Zusammenhänge zu erkennen und zu lernen, ohne dafür eigens programmiert worden zu sein. Die Stärken Nordrhein-Westfalens in Bereichen wie Quantencomputing, maschinelles Lernen, Maschinenbau, IT-Sicherheit und Anlagenautomation bieten zahlreiche Einsatzmöglichkeiten in Dienstleistung, Produktion und Daseinsvorsorge. KI-Anwendungen können moderne Ausbildungs- und Arbeitsplätze sichern und zur Wertschöpfung beitragen.

Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Dienstleister für unsere Wirtschaft. KI kann helfen, bürokratische Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Dadurch wird die Verwaltung effizienter und kann als „Enabler“ wirtschaftlicher Entwicklung fungieren.

Unternehmen profitieren von einer Entlastung und können sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Damit die Wirtschaft in NRW das volle Potenzial von KI ausschöpfen kann, muss das Land zukunftsfähige digitale Infrastruktur, sichere Energieversorgung und eine KI-und datenfreundliche Regulierung schaffen. Nur so kann KI flächendeckend angewandt und dadurch langfristig Wachstum und Innovation im Land gefördert werden.

„Bürgerservice von morgen“ und digitale Infrastruktur durch KI

Wie modern der Staat ist, erleben Bürgerinnen und Bürger am stärksten im Kontakt mit ihrer Kommune. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben sich auf den Weg gemacht, ihre Kommune zu einer „Smart City“ weiterzuentwickeln. Sie diskutieren miteinander, wie durch die Einführung von KI der „Bürgerservice von morgen“ aussehen kann.

Als besonders erfolgreich stellen sich in der Praxis die Initiativen heraus, die dem Einer-für-Alle-Prinzip und dem Open-Data-Grundsatz folgen. Von einer intelligenten Straßenbeleuchtung, die nur scheint, wenn jemand in ihrer Nähe ist, über die Übersetzungsapp im Bürgerbüro bis hin zu neuen Möglichkeiten mit dem Staat Informationen zu teilen, etwa durch die Anwendung von Blockchains, erproben aktuell viele Kommunen vielversprechende Pilotprojekte und KI-Verfahren. Die nötige digitale Infrastruktur und Good-Practice-Beispiele, die flächendeckend ausgerollt werden können, sind hier von besonderer Bedeutung.

Ein weiterer Fokus liegt auf Smart-Mobility-Konzepten, die das Pendeln und Reisen in Städten einfacher machen. Durch Echtzeit-Informationen zu Bus- und Bahnverbindungen, autonomen Shuttle-Services sowie smarte Ampelschaltungen, die den Verkehrsfluss dynamisch anpassen, lassen sich Fahrtzeiten verkürzen und der Verkehr insgesamt besser koordinieren.

KI als Chance für Bürgerrechte, Rechtsstaat und eine neue Sicherheitsarchitektur

Durch den Einsatz von KI können die Bürgerinnen und Bürger mehr Freiheit und Sicherheit gewinnen. Dafür müssen die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die Qualität, der den KI-Anwendungen zugrundeliegenden Daten haben können. Der Justiz, die aktuell vor großen Herausforderungen steht, kann dabei geholfen werden, ihre immense Anzahl von Fällen zu bearbeiten: „Legal Tech“ kann bei Massenverfahren, der Anonymisierung von Entscheidungen vor der Veröffentlichung und der Analyse großer Datenmengen in Ermittlungsverfahren helfen. Auch in der Polizei kann KI zum Einsatz kommen, etwa bei der Bewältigung potenziell traumatisierender Datenauswertungen – zum Beispiel bei Kindesmissbrauch – und zur Entdeckung von Straftaten in der Cyberkriminalität. Die Blaulicht-Organisationen können insgesamt durch KI bei der Lagebeurteilung, Sprachassistenz und Einsatzplanung profitieren.

Mit KI zu einer dynamischen Verwaltung und starken Demokratie

Eine moderne Verwaltung, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach und schnell funktioniert, genießt Vertrauen. Funktioniert der Staat dort nicht gut, nimmt sein Ansehen insgesamt Schaden. Innerhalb der kommunalen und digitalpolitischen Gemeinschaft werden deswegen viele Strukturveränderungen auch unter dem Vorzeichen diskutiert, wie durch ein technologisches Update unsere Demokratie insgesamt neues Vertrauen gewinnen kann. Welchen Einfluss die KI auf den Gesetzgebungsprozess haben kann, zeigen Überlegungen für das Europäische Parlament, Stellungnahmen und Vorlagen mit einem „EP summariser“ vorauswerten zu lassen. Baden-Württemberg nutzt mit dem Assistenten „F13“ eine Verwaltungs-KI zur Unterstützung der Landesverwaltung und -ministerien. Der Einsatz von KI stellt grundsätzliche Fragen an das Verhältnis von Staat und Bürgerinnen und Bürger, von Öffentlichkeit und Privatheit, die wir als Gesellschaft beantworten müssen.

II. Zielsetzung

Die KI-Entwicklung zeichnete besonders in den letzten beiden Jahren eine enorme Dynamik aus. Vor diesem Hintergrund sehen wir den Bedarf, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen eine Enquetekommission zum Thema KI einsetzt.

Die Enquetekommission soll sich vor allem auf fünf Politikfelder fokussieren, die in originärer Zuständigkeit der Landespolitik liegen. Diese „Fokusbereiche“ sollen umfassen:

  • Bildung: KI von Beginn an erlernen und anwenden
  • Wirtschaft: KI als „Enabler“ für Start-Ups, Industrie und Mittelstand
  • Smart Citys: „Bürgerservice von morgen“ und digitale Infrastruktur durch KI
  • Justiz und Sicherheit: KI als Chance für Bürgerrechte, Rechtsstaat und eine neue Sicherheitsarchitektur
  • Moderner Staat: Mit KI zu einer dynamischen Verwaltung und starken Demokratie

In einem ersten Arbeitsschritt wird die Enquetekommission für jeden Fokusbereich eine SWOT-Analyse durchführen und die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken für den KI-Einsatz in diesen Bereichen untersuchen.

In einem zweiten Arbeitsschritt soll die Enquetekommission auf jener Grundlage umfassende Handlungsempfehlungen erarbeiten, die für die Landesregierung zur Grundlage einer neuen KI-Strategie werden kann.

III. Fragestellungen

Die Enquetekommission soll – innerhalb der jeweiligen Fokusbereiche – unter anderem folgende Fragestellungen bearbeiten:

Handlungsfeld 1 – Stärken

  • Wo wird KI bereits im jeweiligen Fokusbereich genutzt und bringt einen echten Mehrwert?
  • Welche Ressourcen (Datenbanken, Personal etc.) stehen bereits zur Verfügung, um KI im Fokusbereich effektiv einzusetzen?
  • Wo hat unser Bundesland durch die Implementierung von KI einen Innovationsvorsprung gegenüber anderen Ländern?
  • Welche Erfahrungen und Ergebnisse konnten bisher aus Pilotprojekten und Forschungsinitiativen gewonnen werden?

Handlungsfeld 2 – Schwächen

  • An welchen Stellen ist ein Wissens- oder Fachkräftemangel festzustellen, der die Implementierung von KI im jeweiligen Fokusbereich hemmt?
  • Gibt es organisatorische Hürden oder Widerstände gegen den Einsatz neuer Technologien im Fokusbereich?
  • Wie gut sind die bestehenden IT-Infrastrukturen für KI-Anwendungen geeignet?
  • Welche Bereiche weisen hohe Kosten- oder Zeitaufwände für die Einführung auf?

Handlungsfeld 3 – Chancen

  • Wie kann durch den Einsatz von KI das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat sowie Wirtschaft und dem Staat verbessert werden?
  • Wie kann KI die Beschäftigten im jeweiligen Fokusbereich bei ihrer administrativen Arbeit entlasten?
  • Wie wird der Staat zu einem attraktiven Arbeitgeber durch den Einsatz von KI im jeweiligen Fokusbereich?
  • Welche neuen digitalen Dienstleistungen oder Interaktionsmöglichkeiten könnten durch den Einsatz von KI im Fokusbereich geschaffen werden?
  • Wie können Kooperationen mit Forschungsinstituten und Startups genutzt werden, um innovative KI-Lösungen für den öffentlichen Sektor zu entwickeln?

Handlungsfeld 4 – Risiken

  • Welche rechtlichen oder regulatorischen Risiken bestehen durch den Einsatz von KI im jeweiligen Fokusbereich?
  • Inwieweit könnte der Einsatz von KI zu gesellschaftlichen Akzeptanzproblemen führen? Welche Auswirkungen könnte ein Vertrauensverlust in KI-Lösungen auf staatliche Institutionen haben?
  • Welche Risiken gibt es, dass der Einsatz von KI diskriminierende Entscheidungen oder Verzerrungen fördert? Inwieweit könnte ein Mangel an ethischen Standards den Einsatz von KI behindern?
  • Besteht die Gefahr, dass KI-Lösungen durch mangelhafte Implementierung ineffektiv oder kontraproduktiv sind?
  • Wo bestehen Risiken hinsichtlich des Datenschutzes und -sicherheit?

Handlungsfeld 5 – Empfehlungen und KI-Strategie

  • Welches Niveau soll die KI-Anwendung im jeweiligen Fokusbereich erreichen?
  • Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen in Nordrhein-Westfalen geschaffen oder angepasst werden, um dieses Ziel zu ermöglichen?
  • Welche technischen Infrastrukturen sind notwendig, um KI im Fokusbereich zu implementieren?
  • Welche Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Landesbediensteten im jeweiligen Fokusbereich die neuen Technologien effizient nutzen können?
  • Inwieweit können Erkenntnisse aus der Nutzung von KI auf Landesebene auf kommunale Nutzungsbereiche in Nordrhein-Westfalen übertragen werden? Welche Synergieeffekte könnten hier erzielt werden?

IV. Beschluss

Der Landtag setzt eine Enquetekommission nach § 61 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2025 ein, in der die Fraktionen nach Maßgabe des § 61 Abs. 2 Geschäftsordnung vertreten sind.

Der Enquetekommission werden für die Dauer ihrer Tätigkeit sowie für ihre Vor- und Nacharbeiten bis zur Entscheidung des Parlaments jeweils eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2.2 und der Laufbahngruppe 2.1 und eine weitere personelle Unterstützung aus dem Assistenzbereich zur Verfügung gestellt. Den Fraktionen werden die Kosten für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2.2 und die Kosten in halber Höhe für eine personelle Unterstützung aus dem Assistenzbereich erstattet und entsprechende technische Ausstattungen und Büroräume zur Verfügung gestellt. Wahlweise ist eine Abrechnung des tatsächlich entstehenden Personalaufwandes oder die Gewährung eines Pauschbetrages je angefangenen Monat der Tätigkeit der Kommission möglich.

Die Enquetekommission kann Expertinnen und Experten anhören, Forschungsaufträge erteilen und Studienfahrten bzw. Ortsbesichtigungen oder Projektforschungen durchführen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind im Haushalt zu schaffen.