„Mangelverwaltung und Verlust an Rechtsstaatlichkeit“ – FDP-Antrag gegen untragbare Zustände in der NRW-Justiz
In einer neuen parlamentarischen Initiative fordert die FDP-Landtagsfraktion NRW, die Mangelverwaltung in der NRW-Justiz endlich zu beenden. Nach drei Jahren Schwarz-Grün stellen die Freien Demokraten einen besorgniserregenden Verlust an Rechtsstaatlichkeit in Nordrhein-Westfalen fest – und bringen Maßnahmenforderungen ein, um ein Umsteuern zu erreichen.

Dr. Werner Pfeil
„Egal in welchem Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz: die chaotischen Zustände finden kein Ende, die Kritik an den unzulänglichen Verhältnissen und der Leistungsfähigkeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten reißt nicht ab“, kritisiert Dr. Werner Pfeil, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Entweder sehen Justizminister Dr. Benjamin Limbach und die schwarz-grüne Landesregierung den offensichtlichen Handlungsbedarf nicht – oder sie ignorieren ihn bewusst.“
Mangelverwaltung durch Einstellungsoffensive beseitigen
Insbesondere die Personalsituation in der NRW-Justiz ist besorgniserregend: „Ob in Staatsanwaltschaften, an Verwaltungs- oder Zivilgerichten: Schwarz-Grün verwaltet den Mangel, anstatt endlich eine echte Einstellungsoffensive zu starten und die Justiz wieder schlagkräftig aufzustellen“, so Pfeil weiter. „Stattdessen geschieht das genaue Gegenteil: die Plätze für Rechtsreferendare werden reduziert, Entwicklungsperspektiven für Berufseinsteiger sind kaum vorhanden und die Besoldung liegt auf einem nicht wettbewerbsfähigen, teils verfassungswidrig niedrigen Niveau! Gerade jetzt braucht die NRW-Justiz gut ausgebildete und engagierte Nachwuchskräfte, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen.“
Konkret fordern die Freien Demokraten deshalb in ihrem Antrag:
- eine Einstellungsoffensive in allen Bereichen der Justiz, um die dort herrschende Mangelverwaltung nachhaltig zu beseitigen,
- die Reduzierung der Referendarplätze für 2026 zurückzunehmen und Rechtsreferendare nach dem Vorbild des Jahres 2023 einzustellen,
- die Besoldung der Justizjuristen und aller 28 Justizberufe auf ein attraktives Niveau anzuheben, um im Wettbewerb bestehen zu können, und
- die Besoldungspolitik hinsichtlich der 28 Justizberufe verfassungskonform zu gestalten.