„Recht auf digitale Verwaltungsleistungen“ – FDP fordert Gesetz zum Bürokratieabbau in NRW

Der wirtschaftliche Abschwung ist da, die Geschäftserwartungen sind schlecht. Mehr noch als der Bundesdurchschnitt schrumpft die Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen. Die viel zu hohe Bürokratielast ist ein schwerer Klotz am Bein der Wirtschaft. Selbstständige, Handwerksbetriebe, Mittelständler und große Industrieunternehmen müssen sich tagtäglich durch einen dichten Dschungel aus steuer-, sozial- und umweltrechtlichen Vorgaben kämpfen. Vor diesem Hintergrund fordern wir als FDP-Landtagsfraktion eine tiefgreifende Bürokratieabbau-Initiative für Nordrhein-Westfalen.

Dietmar Brockes

Dietmar Brockes

Armutszeugnis der Landesregierung – Entlastung zum Nulltarif verfügbar

„Bürokratieabbau ist ein Entlastungsprogramm zum Nulltarif. Deshalb ist es ein Gebot der Vernunft, Selbstständige, Unternehmen und Bürger zügig und dauerhaft von Bürokratie zu befreien. Es ist ein Armutszeugnis der NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen, dass sie bisher keine einzige eigene Maßnahme zum Bürokratieabbau durchgeführt oder auch nur angekündigt hat“, kritisiert Dietmar Brockes, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW. „Ministerpräsident Hendrik Wüst ist gut bei den großen Gesten, nicht aber beim Ärmel hochkrempeln für Nordrhein-Westfalen. Fingerzeig nach Berlin und Däumchen drehen zu Hause, das kann diese Landesregierung.“

Bürokratieentlastungsgesetz NRW

Aufbauend auf den Maßnahmen des Bundes soll die schwarz-grüne NRW-Landesregierung umgehend einen Entbürokratisierungsprozess in Gang setzen. Wir fordern CDU und Grüne auf, ein zukunftsweisendes Bürokratieentlastungsgesetz für NRW mit Vorbildcharakter für ganz Deutschland voranzutreiben. Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung selbst sollen dauerhaft entlastet werden. Ab 1. Januar 2025 soll ein Recht auf digitale Erledigung für alle Verwaltungsleistungen gelten. Jeder Kontakt mit der Verwaltung muss digital möglich sein. Ein Bürokratiecheck soll zukünftig Bürokratiebelastungen in NRW messbar machen. Und für jede neue Belastung muss an anderer Stelle für mehr Entlastung gesorgt werden. Das Prinzip muss lauten „one in – two out“, für jede neue Belastung sollen zwei alte abgeschafft werden. Für alle belastenden Vorgaben und Vorschriften soll eine Ablauffrist von zehn Jahren gelten.

Sehen Sie hier die Plenarrede von Dietmar Brockes (20.09.2023):

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