Schwarz-Grün blockiert Windenergie-Ausbau trotz Gerichtsschlappe – SPD und FDP fordern sofortige Streichung der Genehmigungsbremse im Landesplanungsgesetz
Nach dem beispiellosen Schiffbruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das gleich zwei aufeinander aufbauende von CDU und Grünen getroffene Regelungen im Planungsrecht als „offensichtlich rechtswidrig“ und im Konflikt mit dem Bundesrecht beurteilt hatte, ruft die Landesregierung nun beim Bund um Hilfe, die selbst geschaffene Rechtsunsicherheit zu beheben. Die Lösung für mehr Rechtssicherheit liegt auf der Hand: Der schon bei Einführung erst im Mai 2024 höchst umstrittene § 36 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW sollte ersatzlos gestrichen werden. Dazu haben die Fraktionen von SPD und FDP gestern den beiliegenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Drucksache 18/10884), der an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie überwiesen wurde.
Hierzu erklären die wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher André Stinka (SPD) und Dietmar Brockes (FDP)
André Stinka:
„Sehenden Auges sind CDU und Grüne mit dem Landesentwicklungsplan und dem Landesplanungsgesetz vor die Wand gefahren, denn die Warnungen von Expertinnen und Experten sowie der Opposition waren nicht überhörbar. Die Folge: rund 90 eigentlich genehmigungsfähige Windenergieanlagen sollten in einem ersten Schritt nicht gebaut werden. Ein massiver Rückschlag für die Energiewende im Land, für Investitionen in erneuerbare Energien und für das Vertrauen in den Rechtsstaat. Schwarz-Grün hat nicht nur seine planungspolitische Inkompetenz unter Beweis gestellt, sondern auch seine Glaubwürdigkeit im Ausbau der Windenergie weitgehend verspielt. Es ist schon erstaunlich, wie sich die Grünen in Nordrhein-Westfalen zum Erfüllungsgehilfen der CDU von Friedrich Merz und Hendrik Wüst machen, um bis zur Kommunalwahl 2025 den Ausbau der Windenergie drastisch auszubremsen. Nun soll dabei auch die Bundesregierung helfen. Die Regierungskoalition ist in der Pflicht, diesen Vertrauensschaden wettzumachen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dies zügig und klar gewährleistet. Für sichere und preiswerte Energie im Land und für den Klimaschutz braucht es den maximalen Ausbau der erneuerbaren Energien. CDU und Grüne haben deutlich gemacht, dass sie diese Ambition nicht haben. Denn einen solchen Zubau gewährleistet die Privilegierung der Windenergieanlagen im Außenbereich nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und künftig eine vereinfachte Umsetzung in ausgewiesenen Windenergiegebieten. Die Konstruktion eines irgendwie gearteten planerischen Übergangszeitraums auf diesem Weg ist für die SPD-Fraktion lediglich ein verkappter Verhinderungsmechanismus des Windenergiezubaus und daher abzulehnen.“
Dietmar Brockes:
„Jetzt rächt sich, dass man ohne Not mit der Abschaffung der 1.000-Meter-Abstandsregelung den Kommunen jegliche Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort genommen hat. Dafür trägt Schwarz-Grün die volle Verantwortung. Wir stehen vor den Scherben eines schwarz-grünen Planungsfiaskos. Reihenweise ist für zahlreiche Windanlagen in NRW pauschal die Genehmigung ausgesetzt worden. Mittlerweile in der Größenordnung eines durchschnittlichen Jahreszubaus an Windenergie. Der Bau von Windenergieanlagen wird gebremst, um den hoch bürokratischen Planungsprozess neuer Regionalpläne nicht zu irritieren. Genau das Gegenteil haben CDU und Grüne mit ihrer rechtswidrigen Regelung jetzt erreicht: Windprojektierer klagen, um auf den Rechtsweg eine Bauerlaubnis zu erhalten und bekommen Recht. Die Kosten trägt das Land. Dass sich die Verabschiedung der Regionalpläne weiter verzögert, ist das Lehrgeld, was die Regierungsfraktionen und Ministerin Mona Neubaur für schlechtes Regierungshandwerk zahlen müssen. Verpasst die Landesregierung ihre Ausbauziele, ist der Kohleausstieg für das Jahr 2030 nicht zu schaffen. Im Land der hohen Energiekosten ist die Nachfrage aus Wirtschaft und Industrie nach günstiger und nachhaltiger Energie im Direktbezug ungebrochen hoch. Windenergieprojekte hierbei auszubremsen ist das Gegenteil von Wirtschaftswende. Um beim Ausbau wieder Rechtsicherheit herzustellen, ist die Abschaffung der rechtwidrigen gesetzlichen Genehmigungsbremse im Landesplanungsgesetz jetzt dringend notwendig.“