💭 Stell dir vor: Du wirst fälschlicherweise verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und kommt am Ende zu dem Ergebnis, dass du unschuldig bist. Das Verfahren wird eingestellt. So weit, so gut... aber was, wenn deine Daten trotzdem weiter gespeichert bleiben?
Genau das kann in Nordrhein-Westfalen passieren. Selbst wenn du gar nichts falsch gemacht hast.
🤯 Und noch schlimmer: In NRW kannst du nicht einmal sicher sein, dass jemand kontrolliert, ob deine Daten zu Recht gespeichert bleiben. Denn Justizminister Limbach blockiert die Datenschutzbeauftragte des Landes – sie darf die Staatsanwaltschaften nicht überprüfen.
Unser rechtspolitischer Sprecher Dr. Werner Pfeil warnt: „Auch Staatsanwaltschaften müssen sich kontrollieren lassen, wenn sie persönliche Daten speichern oder verarbeiten – zum Beispiel, ob sie Daten von unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern zu Unrecht aufbewahren. In Nordrhein-Westfalen geschieht das bisher nicht. Das ist nicht nur fragwürdig, sondern verstößt gegen europäisches Datenschutzrecht, das klare Vorgaben für eine unabhängige Kontrolle macht. Selbst der Generalbundesanwalt – also die höchste Strafverfolgungsbehörde des Bundes – arbeitet mit der Bundesdatenschutzbeauftragten zusammen und lässt sich regelmäßig prüfen. Warum sollte das in NRW anders sein?“
Es geht um Vertrauen.
Es geht um Grundrechte.
Und darum, dass Recht und Gesetz für alle gelten – auch für die Justiz.
👉 Deshalb fordern wir:
Die Datenschutzbeauftragte muss auch die Staatsanwaltschaft kontrollieren dürfen!
Fotos von FDP-Landtagsfraktion NRWs Beitrag
· FDP-Landtagsfraktion NRW