„Limbachs Scherbenhaufen wächst“ – FDP sieht sich nach Verfassungsgerichtsbeschluss bestätigt

Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne). Die FDP-Landtagsfraktion NRW sieht sich in ihrer Kritik an der Besetzungspraxis des Justizministeriums bestätigt.

Henning Höne

Der Fraktionsvorsitzende Henning Höne kommentiert: „Das höchste deutsche Gericht hat heute NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach eine klare Klatsche erteilt. Der Beschluss zeigt, dass bei der Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht nicht nach den Prinzipien der Bestenauslese, sondern offenbar nach politischen Vorfestlegungen entschieden wurde. Das Bundesverfassungsgericht stellt unmissverständlich klar, dass das OVG Münster fehlerhaft aufgeklärt hat, indem es weitere Ermittlungen unterlassen hat.“

Die Sache wurde mit dem Beschluss an das OVG zurückverwiesen. Höne weiter: „Limbachs Scherbenhaufen wächst – und die Einschläge kommen näher! Auch das Bundesverfassungsgericht sieht, dass Minister Limbach das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz massiv erschüttert hat. Er hat die Mitbewerberin mutmaßlich aus politischen und sachfremden Motiven bevorzugt. Sein Verhalten wirft ein äußerst fragwürdiges Licht auf seine Amtsführung.“

Parlamentarischer Untersuchungsausschuss

Dr. Werner Pfeil

Dr. Werner Pfeil

Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Justizminister auf, unverzüglich Transparenz in den gesamten Besetzungsprozess zu bringen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Werner Pfeil, ergänzt: „Wir sehen uns bestätigt, die dunklen Ecken mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV ´OVG-Besetzung´ intensiv ausleuchten zu müssen. Viele Fragen, auch zur Rolle der Staatskanzlei NRW und des Justiziars der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, müssen beantwortet werden. Minister Limbach muss erklären, wie es zu dieser massiven Fehlentscheidung kommen konnte. Dieser Skandal ist ein schwerer Schaden für den Rechtsstaat in NRW und ein fatales Signal an alle qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf solche Spitzenpositionen bewerben.“

Pfeil führt aus: „Unsere Forderung eines Richterrates für zukünftige Stellenbesetzungen wird ausdrücklich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt. Dass die vorgenommene Überbeurteilung schon fehlerhaft war, wissen wir aus den vorherigen Urteilen. Dies ist ein weiterer Verstoß in einer langen Reihe fehlerhafter Entscheidungen des Justizministers. Hierauf gibt es eigentlich mittlerweile nur eine klare Antwort, die gegeben werden kann: Herr Minister, machen Sie den Weg frei! Wer solch grundlegende Prinzipien des öffentlichen Dienstrechts missachtet, darf nicht ungeschoren davonkommen.“

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